24.06.2020 - 9.11 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 24.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune, spricht die Hoffnung aus, dass es auch im Interesse der Bürger*innen schnell zu einer Realisierung eines Lebensmittel-Vollsortimenters in Vorhalle
kommen werde.
Es habe weitere Gespräche mit der Stadt Wetter gegeben, um so die Planungen schnellstmöglich weiter verfolgen zu können. Der alte Bebauungsplan solle aufgehoben werden und durch einen neuen ersetzt werden. Man werde im Laufe des Verfahrens weiterhin in Kontakt mit der Stadt Wetter bleiben, um die Umsetzung schnellstmöglich durchführen zu können.
Herr Timm merkt an, dass aus Kreisen einiger Wetteraner Bürger*innen erfahren habe, der Bebauung in Vorhalle stehe nichts mehr im Wege. Jedoch scheint dieses nicht so zu sein.
Aus seiner Sicht sei es nur ein Hinauszögern des Verfahrens durch die Stadt
Wetter zu sein, um ihren eigenen Einzelhandel zu stärken.
Herr Kohaupt entgegnet, die Bezirksvertretung werde den Ablauf des weiteren Verfahrens unterstützen und begleiten.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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