07.12.2005 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 10/02 (551) - Im Spieck -hier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau David berichtet, ursprünglich sei
eigentlich ein mündlicher Bericht vorgesehen gewesen, jedoch habe man sich
kurzfristig entschlossen, doch eine beschlussfertige Vorlage zu erstellen, da
die Zustimmung der Bezirksvertretung gewünscht sei, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens die damalige Zielsetzung aus dem Jahr 2002 zu ändern.
Damals habe man gesagt, man wolle sich
an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes orientieren, der für den ganzen
Bereich “Wohnen” darstelle. Inzwischen hätten sich jedoch
Interessenten gemeldet, die sich dafür ausgesprochen hätten, das Gelände bis zu
2/3 mit einem Vollsortimenter und zu 1/3 mit Wohnbebauung zu nutzen.
Ein Lageplan hänge aus. Es werde an
einen Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1200m² gedacht,
erschlossen von der Lindenbergstraße. Getrennt davon seien im hinteren Bereich
Stadtvillen vorgesehen, dazu liefen jedoch noch Überlegungen.
Es werde hiermit um Zustimmung
gebeten. Das weitere Verfahren solle zügig fortgeführt werden, da der Investor
Interesse habe, den Laden bald zu eröffnen.
Herr Leisten erkundigt sich, ob es
sich in dieser Angelegenheit um getrennte Investoren handele.
Frau David erwidert, diese
Spezialfragen, ob zum Beispiel vermietet oder untervermietet würde, könne sie
nicht beantworten. Meistens sei es der Fall, dass ein Vollsortimenter noch z.B.
eine kleine Boutique, einen Bäcker oder ein sonstiges ergänzendes Angebot mit
hineinnehme.
Herr Leisten fragt, ob der große
Parkplatz von der Lindenbergstraße aus umgestaltet oder mit einbezogen würde
und ob die jetzige Verkehrsführung beibehalten würde.
Frau David antwortet, es sei
vorgesehen, dass keine Veränderung vorgenommen werden solle. Es handele sich um
einen öffentlichen Parkplatz. Im Rahmen der Detailplanung könne man sicherlich
mit dem Investor über eventuelle verkehrstechnische Verbesserungen sprechen, da
der Parkplatz an der Lindenbergstraße sehr eng sei.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung/Ergänzung der städtebaulichen Zielsetzung zu. Der Titel des Bebauungsplanes wird dementsprechend angepasst und lautet jetzt “Im Spieck”.
Als nächster Verfahrensschritt ist kurzfristig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB geplant. Der Satzungsbeschluss soll im Sommer 2006 erfolgen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße und umfasst die Flurstücke 86 (teilweise), 87 – 94, 98 – 100, sowie 224, 225, 330, 331, 341, 342, 673 – 675 und 857 der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 32.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
