07.12.2005 - 3.4 Bürgerantrag zur Verkehrssituation Düsternstraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn meint, an dieser
Stelle habe er eigentlich mit einem Wortbeitrag von Herrn Reinke gerechnet.
Herr Reinke erwidert, es sei erledigt.
Herr Dr. Neimeier stellt die Frage,
was der Ausdruck “erledigt” heiße. Ob dies “im Sinne von
Herrn Buschkühl erledigt” heiße oder “im Sinne der Sache
erledigt”. D.h. ob man mit dem Gedanken, es sei die Sache nicht wert, den
Fall ad acta gelegt habe.
Herr Königsfeld erläutert,
“erledigt” heiße “erledigt im Sinne des gestellten Bürgerantrages”.
Nach der Hauptsatzung habe der Beschwerdeausschuss verschiedene Möglichkeiten,
insbesondere bei einem Sachvortrag der Verwaltung darüber zu befinden, ob eine
rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit zur Veränderung bestehe. Hier habe es
eine sehr ausführliche Diskussion im Beschwerdeausschuss über verkehrliche
Belange und Beschilderung gegeben Der Beschwerdeausschuss habe einstimmig
entschieden, dass dieser Bürgerantrag als erledigt zu betrachten sei. Es sei in
der Sache daher nichts weiter zu veranlassen. Das Ergebnis sei der
Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme mitgeteilt worden. Aus hiesiger Sicht lasse
sich das Verfahren nicht neu aufrollen. Dafür gebe es den Beschwerdeausschuss
der Stadt Hagen, der sich mit solchen Bürgeranträgen abschließend beschäftige.
Herr Buschkühl meint dazu, nach
persönlicher Ortsbesichtigung sei er nach wie vor der Ansicht, es sei möglich,
die Sicherheit dadurch zu erhöhen, dass umgepflastert würde. Eine Ausgabe von
5.000,00 € sei dafür nicht nötig. Seine bleibenden Bedenken seien, dass
die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten werde
und dadurch eine erhöhte Unfallgefahr gegeben sei. Sicherlich seien die rechtlichen
Vorschriften eingehalten worden. Wenn es jedoch möglich sei, mehr Sicherheit
– über die rechtlichen Vorschriften hinaus – zu schaffen, so würde
er dies grundsätzlich gerne tun. Die Situation sei allerdings nicht so
bedenklich, dass zwingend etwas geändert werden müsse. Daher wird er selbst in
dieser Angelegenheit nicht weiter tätig werden.
Er hoffe nur, dass nicht demnächst in
den Zeitungen über dortige Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit
berichtet werden müsse.
