07.12.2005 - 5.2 Öffentliche Parkplätze am Kirchenbergstadion
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Palsherm erklärt, über diesen
Punkt sei schon einmal diskutiert worden, wobei die Eigentumsfrage ungeklärt
geblieben sei. Inzwischen sei diese geklärt, und man wolle sich jetzt mit
diesem Antrag an den Verantwortlichen wenden, mit sechs Strichen zwei
Parkplätze zu schaffen.
Herr Zillner erwidert, die ablehnende
Haltung der Verwaltung sei unabhängig von der Eigentumsfrage. Es gehe nur um
die Situation vor Ort. Diese lasse es nicht zu, Parkplätze einzurichten, vor
allem keine öffentlichen. Nur an dieser Stelle gebe es Absenkungen, die ein
behindertengerechtes Überqueren der Straße ermöglichen würden sowie die einzige
Einfahrtmöglichkeit.
Würden dort öffentliche Parkplätze
angeboten, stünde dort ständig jemand. Hinzu komme, dass die Fläche für eine
solche Belastung nicht ausgestattet sei. Gerade im Bereich des Treppenabsatzes
könne man sich die Gefährdung ausmalen, wenn jemand mit dem PKW zurücksetzen
wolle und nicht aufpasse. Wolle man Parkplätze einrichten, müsse man bauliche
Veränderungen vornehmen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die zuständigen
Ordnungsbehörden hier eine entsprechende Genehmigung erteilten, Parkplätze
einzurichten. Zudem halte er es durchaus für zumutbar, dass die Anwohner, wie
in vielen anderen Straßen auch, ihre Einkäufe und Getränkekästen ein paar Meter
weit tragen müssen. Es gebe viele ähnliche Beispiele in Hohenlimburg.
Herr Palsherm erwidert, Eigentümerin
des Grundstücks sei die GWH, verwaltet werde es durch das Sportamt, daher
wundere es ihn, dass sich hier das Grünflächenamt zu Wort melde. Davon abgesehen
werde auf der diskutierten Fläche laufend geparkt. Wolle man dagegen vorgehen,
kämen noch weniger Besucher ins Kirchenbergbad.
Die Argumentation von Herrn Zillner
reiche ihm nicht aus.
Herr Zillner antwortet, wenn er in der
Angelegenheit nicht kompetent wäre, würde er sich nicht äußern. Das
Grünflächenamt gebe es seit anderthalb Jahren nicht mehr. Er trage
Verantwortung für den Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb und habe damit
als Straßenbaulastträger natürlich etwas zu dieser Problematik zu sagen.
Dass Herrn Palsherm die Argumentation
nicht gefalle, könne er nachvollziehen. Er habe die Auffassung der Verwaltung,
die er vorher noch einmal abgeklärt habe, dargelegt. Man könne dies auch ganz
offiziell machen und einen entsprechenden Antrag der Kommission vorstellen. Er
könne sich nicht vorstellen, dass ein anderes Ergebnis zu erwarten sei.
Herr Palsherm meint, nun müsse
tatsächlich über vier Striche abgestimmt werden.
Herr Buschkühl wirft ein, wenn er
Herrn Zillner richtig verstanden habe, stünden rechtliche Gründe dagegen.
Demnach ginge es doch nicht. Er erkundigt sich, ob er dies falsch verstanden
habe.
Herr Zillner antwortet, aufgrund der
beengten Verhältnisse und der Überquerungshilfe könne das Parken nicht
offiziell zugelassen werden. Die damalige Bezirksvertretung habe sich für eine
Überquerungshilfe in der Berliner Straße stark gemacht, damit die Anwohner
problemlos zum Freibad und zum Stadion gehen können. Dabei habe man sich doch
etwas gedacht. Zunächst seien dort noch keine Absenkungen gewesen, diese seien
erst nachträglich noch gebaut worden. Gerade in dem engsten Bereich solle nun eine
Zufahrt zu öffentlichen Parkplätzen geschaffen werden, nur weil zwei oder drei
Leute ihre Einkaufstaschen in die Wohnung tragen müssten. Tausende anderer
Bürger müssten auch ihre Einkäufe ein paar Meter weiter tragen. Daher sehe er
überhaupt kein Problem.
Herr Palsherm meint, er könne die
Argumentation nicht teilen. Dort müssten nur sechs Striche aufgemalt werden,
eine Absenkung sei gar nicht nötig, Schilder müssten auch nicht aufgestellt
werden. Seiner Ansicht nach gehe es nur um die Frage, ob man es durchführen
wolle oder nicht.
Er werde seinen Antrag zurückziehen,
aber Herr Zillner solle den Auftrag erhalten, den rechtlichen Hintergrund zu
erläutern und zu verdeutlichen, dass die Einrichtung von Parkplätzen an der
diskutierten Stelle nicht möglich sei.
Herr Zillner erwidert, es sei
überhaupt kein Problem, eine entsprechende fundierte Stellungnahme abzugeben.
Er macht noch einmal darauf aufmerksam,
dass in der Überquerungshilfe die einzige abgesenkte Stelle im Bordstein sei,
die es ermögliche, auf die von Herrn Palsherm angesprochene Vorfläche zu
fahren. Es gebe keine andere Absenkung.
Herr Palsherm widerspricht, zwei Meter
davor gebe es eine Absenkung.
Herr Zillner weist ausdrücklich darauf
hin, dass dies keinesfalls stimme, er sei gerade vor der Sitzung noch dort
gewesen und habe sich davon überzeugt.
Herr Palsherm sagt noch einmal, er
habe den Antrag zurückgezogen mit dem Auftrag, die Angelegenheit rechtlich
überprüfen zu lassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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x |
Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Ohne Beschlussfassung; stattdessen wird der Fachverwaltung der Auftrag erteilt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung / Kennzeichnung zweier öffentlicher Parkplätze zu prüfen.
