07.12.2005 - 5.2 Öffentliche Parkplätze am Kirchenbergstadion

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Palsherm erklärt, über diesen Punkt sei schon einmal diskutiert worden, wobei die Eigentumsfrage ungeklärt geblieben sei. Inzwischen sei diese geklärt, und man wolle sich jetzt mit diesem Antrag an den Verantwortlichen wenden, mit sechs Strichen zwei Parkplätze zu schaffen.

 

Herr Zillner erwidert, die ablehnende Haltung der Verwaltung sei unabhängig von der Eigentumsfrage. Es gehe nur um die Situation vor Ort. Diese lasse es nicht zu, Parkplätze einzurichten, vor allem keine öffentlichen. Nur an dieser Stelle gebe es Absenkungen, die ein behindertengerechtes Überqueren der Straße ermöglichen würden sowie die einzige Einfahrtmöglichkeit.

Würden dort öffentliche Parkplätze angeboten, stünde dort ständig jemand. Hinzu komme, dass die Fläche für eine solche Belastung nicht ausgestattet sei. Gerade im Bereich des Treppenabsatzes könne man sich die Gefährdung ausmalen, wenn jemand mit dem PKW zurücksetzen wolle und nicht aufpasse. Wolle man Parkplätze einrichten, müsse man bauliche Veränderungen vornehmen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die zuständigen Ordnungsbehörden hier eine entsprechende Genehmigung erteilten, Parkplätze einzurichten. Zudem halte er es durchaus für zumutbar, dass die Anwohner, wie in vielen anderen Straßen auch, ihre Einkäufe und Getränkekästen ein paar Meter weit tragen müssen. Es gebe viele ähnliche Beispiele in Hohenlimburg.

 

Herr Palsherm erwidert, Eigentümerin des Grundstücks sei die GWH, verwaltet werde es durch das Sportamt, daher wundere es ihn, dass sich hier das Grünflächenamt zu Wort melde. Davon abgesehen werde auf der diskutierten Fläche laufend geparkt. Wolle man dagegen vorgehen, kämen noch weniger Besucher ins Kirchenbergbad.

Die Argumentation von Herrn Zillner reiche ihm nicht aus.

 

Herr Zillner antwortet, wenn er in der Angelegenheit nicht kompetent wäre, würde er sich nicht äußern. Das Grünflächenamt gebe es seit anderthalb Jahren nicht mehr. Er trage Verantwortung für den Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb und habe damit als Straßenbaulastträger natürlich etwas zu dieser Problematik zu sagen.

Dass Herrn Palsherm die Argumentation nicht gefalle, könne er nachvollziehen. Er habe die Auffassung der Verwaltung, die er vorher noch einmal abgeklärt habe, dargelegt. Man könne dies auch ganz offiziell machen und einen entsprechenden Antrag der Kommission vorstellen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein anderes Ergebnis zu erwarten sei.

 

Herr Palsherm meint, nun müsse tatsächlich über vier Striche abgestimmt werden.

 

Herr Buschkühl wirft ein, wenn er Herrn Zillner richtig verstanden habe, stünden rechtliche Gründe dagegen. Demnach ginge es doch nicht. Er erkundigt sich, ob er dies falsch verstanden habe.

 

Herr Zillner antwortet, aufgrund der beengten Verhältnisse und der Überquerungshilfe könne das Parken nicht offiziell zugelassen werden. Die damalige Bezirksvertretung habe sich für eine Überquerungshilfe in der Berliner Straße stark gemacht, damit die Anwohner problemlos zum Freibad und zum Stadion gehen können. Dabei habe man sich doch etwas gedacht. Zunächst seien dort noch keine Absenkungen gewesen, diese seien erst nachträglich noch gebaut worden. Gerade in dem engsten Bereich solle nun eine Zufahrt zu öffentlichen Parkplätzen geschaffen werden, nur weil zwei oder drei Leute ihre Einkaufstaschen in die Wohnung tragen müssten. Tausende anderer Bürger müssten auch ihre Einkäufe ein paar Meter weiter tragen. Daher sehe er überhaupt kein Problem.

 

Herr Palsherm meint, er könne die Argumentation nicht teilen. Dort müssten nur sechs Striche aufgemalt werden, eine Absenkung sei gar nicht nötig, Schilder müssten auch nicht aufgestellt werden. Seiner Ansicht nach gehe es nur um die Frage, ob man es durchführen wolle oder nicht.

Er werde seinen Antrag zurückziehen, aber Herr Zillner solle den Auftrag erhalten, den rechtlichen Hintergrund zu erläutern und zu verdeutlichen, dass die Einrichtung von Parkplätzen an der diskutierten Stelle nicht möglich sei.

 

Herr Zillner erwidert, es sei überhaupt kein Problem, eine entsprechende fundierte Stellungnahme abzugeben.

Er macht noch einmal darauf aufmerksam, dass in der Überquerungshilfe die einzige abgesenkte Stelle im Bordstein sei, die es ermögliche, auf die von Herrn Palsherm angesprochene Vorfläche zu fahren. Es gebe keine andere Absenkung.

 

Herr Palsherm widerspricht, zwei Meter davor gebe es eine Absenkung.

 

Herr Zillner weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keinesfalls stimme, er sei gerade vor der Sitzung noch dort gewesen und habe sich davon überzeugt.

 

Herr Palsherm sagt noch einmal, er habe den Antrag zurückgezogen mit dem Auftrag, die Angelegenheit rechtlich überprüfen zu lassen.

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Beschluss:

 

Die GWH, Eigentümerin der Fläche vor dem Eingangsbereich Kirchenbergstadion bzw. Kirchenbergfreibad, wird gebeten zwei öffentliche Parkplätze einzurichten bzw. zu kennzeichnen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Ohne Beschlussfassung; stattdessen wird der Fachverwaltung der Auftrag erteilt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung / Kennzeichnung zweier öffentlicher Parkplätze zu prüfen.