27.02.2020 - 7.2 endgültige Einziehung der Büddinghardt von Einm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bremser erkundigt sich nach dem Zeitplan.

 

Frau Hammerschmidt teilt mit, dass die Baugenehmigung kurz vor dem Abschluss stehe und danach erteilt werde.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass es Anliegerinformation zu den Bauarbeiten geben werde.

 

Herr Gronwald möchte wissen, ob durch die Einziehung die Eigentumsverhältnisse an die Stiftung Volmarstein übergehen. Er möchte außerdem wissen, was mit den Bäumen in der Kastanienallee geschehe.

 

Frau Hammerschmidt sagt Prüfung und Beantwortung zu.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

endgültige Einziehung der Büddinghardt von Einmündung KH-Zufahrt/ geplantem Kreisverkehr bis Beginn Fußweg

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer, Flur 18, Teil aus Flurstück 21 mit einer Größe von ca. 2.100 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3379&TOLFDNR=293871&selfaction=print