23.01.2020 - 5.1 Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Romberg erläutert den Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe und stellt fest, dass über dieses Thema bereits seit über 1 ½ Jahren diskutiert werde. Erst im Dezember 2019 soll eine Nutzungsänderungsgenehmigung mit Auflagen erteilt worden sein. Er habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Fahrspur über das Grundstück in diesem Bereich mit einer Breite von 3 Metern nicht möglich sei. Die Fahrzeuge (Autotransporter) stünden weiterhin im Bereich des Konrad-Adenauer-Rings, der Hördenstraße und auch in der Schlackenmühle. Der Betreiber sei schon häufig auf diese Situation angesprochen worden und habe immer Besserung zugesagt. Bisher sei allerdings keine Verbesserung der Situation eingetreten.

Die Situation habe sich eher verschlimmert. Er werde inzwischen von Anwohner*innen auf die Missstände angesprochen. Im Bereich der Schlackenmühle sei durch einen Fahrzeugtransporter ein Elektrokasten beschädigt worden, so dass in der ganzen Straße kein Strom mehr vorhanden war. Die Anwohner*innen und Gewerbetreibende in der Schlackenmühle seien nicht mehr bereit, diese Situation so hinzunehmen. Seiner Meinung nach müsse die Genehmigung zurückgezogen und die Nutzung untersagt werden, wenn die darin enthaltenden Auflagen von dem Betreiber nicht eingehalten werden.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass die Bezirksvertretung Haspe seit  1 ½ Jahren regelmäßig auf diesen Missstand hinweisen müsse und seitens der Verwaltung nichts passiere. Dies bestätigen auch andere Fälle, welche in der Liste des Beschlusscontrollings aufgeführt sind. Seiner Meinung nach sei irgendwann eine Nichttätigkeitsklage gegen die Verwaltung erforderlich. Auch ein ordnungsbehördliches Eingreifen sei in dieser Situation zwingend erforderlich.

 

Frau Hammerschmidt weist den Vorwurf der Nichttätigkeit zurück. Da es um ordnungsbehördliche Verfahren gehe, werde sie im nichtöffentlichen Teil unter Mitteilung hierzu Stellung nehmen. Die Baugenehmigung wurde am 04.12.2019 mit Auflagen erteilt. Durch die Bauaufsichtsbehörde wurde am 15.01.2020 eine Kontrolle durchgeführt, weil festgestellt worden ist, dass sich der Betreiber nicht an die Auflagen gehalten hat. Bei dieser Kontrolle hat der Betreiber mitgeteilt, dass die Baugenehmigung an den Eigentümer gegangen ist und die Auflagen aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten noch nicht bei ihm angekommen waren. Regelmäßige Kontrollen werden durch die Bauaufsichtsbehörde stattfinden.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen