01.09.2020 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keple...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt und fragt nach Erörterungsbedarf.

 

Herr Hoffmann äußert erneut seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des Planverfahren nach § 13b oder § 13a BauGB, wird der Vorlage aber zustimmen, da auch Anregungen und Bedenken berücksichtigt wurden.

 

Herr Beuth teilt die Bedenken und hätte es gut gefunden, wenn die Vorlage unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt I.8.3 – Klima- und Umweltstandarts in der verbindlichen Bauleitplanung – bereits dort schon eingeflossen wäre.

 

Weitere Wortbeiträge gibt es nicht.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvetretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keplerstraße Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 30.07.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keplerstraße Verfahren nach
§ 13b BauGB entgegenstehende Festsetzungen für dieses Plangebiet aufgehoben sind. Dies gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gemarkung Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341 (teilw.), sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße).

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3377&TOLFDNR=300105&selfaction=print