04.03.2020 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) - Wohnbebauung Kep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass die Planungen und die entsprechenden Einarbeitungen der Hinweise aus den vergangenen Sitzungen gut bedacht wurden. So könne man aus Sicht der CDU-Fraktion der Vorlage so zustimmen.
Herr Hoffmann stimme inhaltlich mit dem überein, was damals von Frau Kingreen und Herrn Panzer im Umweltausschuss und Rat gesagt worden ist und möchte sich bei der Abstimmung enthalten.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Wortbeiträge, sodass Herr Dahme über die Vorlage abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat beschließt die Verkleinerung des Plangebietes im Bereich des Flurstücks 1341.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/17 (678) - Wohnbebauung Keplerstraße – Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 10.02.2020 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 10.02.2020 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gemarkung Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341 (teilw.), sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße).
Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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72,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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945,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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838,1 kB
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