28.01.2020 - 7.1 Aktueller Stand der EU-2-Zuwanderung in Verbind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Unter EU-2-Zuwanderung verstehe man die Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren, so Herr Huyeng, und habe mit dem Beitritt zu tun. Die von der Europäischen Union festgeschriebene Bezeichnung gebe es bis EU-8.

Mit der Vorlage wolle man den Ablauf aufzeigen aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen den vielen einzelnen Behörden zum Ausdruck bringen, welche selbst vom Land in einer kürzlich erschienenen Broschüre beispielhaft erwähnt wurde. Durch Veränderungen der gesetzlichen Grundlage sei man nun besser in der Lage Hauseigentümern, denen ihr Eigentum – außer Geld daraus zu ziehen – völlig egal sei, etwas entgegen zu setzen.

 

An der nachfolgenden Diskussion nehmen Frau Buczek, Frau Köppen, sowie die Herren Schulz, Eiche, Jobst, Dahme und von der Verwaltung Herr Lichtenberg teil.

 

Herr Schulz hält das beschriebene Verfahren für eine gute Sache. Er habe aber Probleme damit, dass eine Verallgemeinerung bezüglich Rumänen und Bulgaren vorgenommen worden sei. So möchte er wissen, wieviele von den zugezogenen Menschen tatsächlich problematisch seien. Er mache immer wieder die Erfahrung, dass Sinti- und Romaangehörige mit Rumänen gleichgesetzt werden. Es gebe eine Vielzahl von Rumänen, die normalen Berufen nachgehen und keinerlei Probleme verursachen. Aus diesem Grunde bittet er darum, zukünftig darauf zu achten, dass hier entsprechend differenziert werde.

Darüber hinaus seien Eigentümer von sogenannten Problemimmobilien oftmals Deutsche oder Türken, die ihre Mieter ausnutzen. 

 

Herr Eiche bedankt sich für die Vorlage. Die Darstellung entspreche seiner Auffassung nach der Realität. Bezüglich der Einsparungseffekte könne man schon Zahlen ermitteln, was aber sehr aufwendig sei. So zahlen die Jobcenter in der Regel 6 Monate auf Antrag. Wenn festgestellt werde, dass eine Familie dort beispielsweise 2 Monate nicht mehr wohne, habe man zum einen den Leistungsmissbrauch der in der Vergangenheit durch Überzahlung entstanden sei und ferner den Zeitraum durch Einstellung der Leistungen ab Bekanntwerden bis zum Fristende. Werden diese Beträge gegenübergestellt, erhalte man entsprechende Ergebnisse. Mit dieser Art von Zusammenarbeit sei man auf einem guten Weg, diesen Problemen, was beispielsweise Vermüllung und Mißbrauch betreffe, entgegenzutreten. Mit Diskriminierung habe das in keiner Weise etwas zu tun.

 

Frau Buczek ist derselben Auffassung und dankbar dafür, dass die Zahlen offen dargestellt werden. So werde die AfD oft für diese ausgesprochenen beschriebenen

Realitäten angefeindet und als rassistisch bezeichnet.

Ihr sei klar, dass die Kommune nichts an der bestehenden Gesetzteslücke ändern könne, die es Menschen ermögliche, sich an den Sozialsystemen zu bereichern. Klar sei auch, dass es sich meist um Armutszuwanderung handele. Aber dennoch stelle dies eine große Belastung für die Kommunen dar.

 

Frau Köppen stimmt Herrn Schulz zu und hält eine unbedingte Differenzierung für notwendig. Wovor man sich hüten müsse, sei, eine ganze Gruppe unter Generalverdacht zu stellen. Sicher sei auch sie dafür, dass Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder aber Mißbrauch aufgedeckt und betraft werden müssen, unabhängig jeglicher Nationalität. Andererseits müsse aber auch geschaut werden, was man beispielsweise für Integration tun könne.

 

Herr Lichtenberg weist darauf hin, dass dies eine Vorlage der Ordungsbehörde sei und somit der Kontrolleffekt im Vordergrund stehe. So werde in der Vorlage die Anzahl der Zuwanderungen genannt, die aber nicht mit Straftätern, Sozialschmarozern oder Sonstigen gleichzusetzen ist. Hingegen der oftmals in der Presse gemachten Aussagen, dass es eine Zuwanderungsüberschwemmung von Bulgaren und Rumänen gebe, könne anhand der Zahlen nicht bestätigt werden. So diene diese Vorlage mehr einer allgemeinen Information. Bei den Überprüfungen werden neben der Personen auch die Zustände der Wohnungen überprüft und bei festgestellten Missständen auch Druck gegenüber Vermietern ausgeübt, was Mieter schützen solle.

 

Gerade bei den Menschen, die sich nur kurzfristig aufhalten, ist Integration, so Frau Buczek, kaum möglich.

 

Bestimmte Clans, so Herr Schulz, lassen sich nicht integrieren. Selbst in Rumänien versuche man seit vielen Jahren diese Gruppen zu integrieren, was stets erfolglos geblieben sei.

 

Herr Lichtenberg merkt an, dass der soziale Aspekt deutlich wichtiger und deutlich höher sei. Dort werde eine Menge unternommen. Für EU-Bürger gebe es keinen Anspruch auf Sprachkurse. Dies werde von Sozialvertretern entsprechend angegangen. So gebe es eine Reihe von engagierten Menschen, die in die Familien gehen und erhebliche Erfolge verzeichnen.

 

Herr Dahme möchte rechtlich wissen, wie zustande gekommen sei, dass ein 450 Euro-Job bereits für das Beziehen von Sozialleistungen ausreiche.

 

Herr Eiche teilt dazu mit, dass dies Rechtsprechung sei.

 

Es gibt keine weiteren Wortbeiträge.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

  X

Zur Kenntnis genommen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3373&TOLFDNR=292585&selfaction=print