27.08.2020 - 7.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.

 

Frau Kingreen bittet, sollten Mittel nicht gebraucht werden, diese für Baumpflanzungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das wird von Herrn Quardt zugesagt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2020 insgesamt 16.200 r die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss an den Hagener Heimatbund e.V. zum Erhalt und Ausstellung von 5 Bleiglasfenstern der ehem. Hussel-Hauptverwaltung am Elbersgelände

5.500

  1.  

Zuschuss an den rderverein der Grundschule Boloh für den Aufbau einer anwendungsorientierten Medienausstattung (I-Pads und Ständer)

1.500

  1.  

Zuschuss an den Kinderschutzbund Hagen e.V. für die Neuanschaffung der Kinderbestuhlung

2.100

  1.  

Zuschuss an das Stadtteilforum Eppenhausen e.V. für die fachgerechte Montage eines gemeinnützigen Bücherschrankes

500

  1.  

Zuschuss an Dirk Wagner Veranstaltungsservice UG.r den Ausbau und Erhalt der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt und Zusatzkosten durch Corona-Auflagen

2.000

  1.  

Zuschuss an den Fachbereich Jugend und Soziales/ Kultopia für Ausstattungsgegenstände für den Ausbau des Abgebotes für Kinder im Stadtbezirk Mitte

1.150

  1.  

Zuschuss an den Fachbereich Jugend und Soziales/ Drogenberatungsstelle für Ausstattungsgegenstände zur Jugendberatung und Prävention

1.500

  1.  

Zuschuss an den Fachbereich Jugend und Soziales/Kommunales Integrationszentrum für Sachmittel zur Sprachförderung

1.500

  1.  

Zuschuss an den Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen für die zusätzlichen Kosten eines Piktogrammes „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ Konkordiastraße/ Ecke Hochstraße

450

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2020 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

7

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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