16.11.2005 - 5.4 Lärmschutz an der Lennetalbrücke der BAB 45
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Niederköppern hält es für
richtig, eine Lärmschutzmaßnahme zu treffen. Er halte es allerdings für besser,
auf ein Tempolimit zu verzichten um Staus zu vermeiden und den Lärmschutz
anderweitig, z.B. durch eine Lärmschutzwand zu regeln.
Herr Reinke erläutert, die im Antrag
genannten Vorschläge seien als Rangfolge anzusehen. Je nach technischer Möglichkeit
werde ein Zaun favorisiert, notfalls müsse die Geschwindigkeit begrenzt werden.
Die Begründung für den Antrag sei in den laufenden Beschwerden der Anwohner zu
sehen. Seiner Ansicht nach sei man technisch inzwischen so weit, auch auf der
Brücke Lärmschutz anbringen zu können.
Herr Dr. Neimeier bemerkt, dass die
Lärmbelastung je nach Windrichtung relativ hoch sei. Er halte es jedoch für
sinnvoll, zunächst eine Lärmmessung vorzunehmen, um eine konkrete
Gesprächsgrundlage zu haben. Er wolle den Antrag nicht korrigieren, halte eine
Messung als ersten Schritt jedoch für richtig.
Herr Leisten meint, es sei ihm
unbekannt, ob ein Lärmschutz auf der Brücke technisch machbar sei. Vorab
müssten vielleicht Fachleute aus der Verwaltung dazu befragt werden. Ein Gutachten
über die Lärmbelästigung würden wahrscheinlich diejenigen veranlassen, die die
Maßnahme finanzieren müssten. Dies sei nicht die Stadt Hagen.
Herr Arnusch stimmt Herrn Dr. Neimeier
zu. Seiner Ansicht nach müsste zunächst auf der Grundlage der Lärmschutzverordnung
festgestellt werden, ob der Lärm den gesetzlichen Rahmen überschreite. Es solle
erst nach Vorlage der Ergebnisse ein Beschluss gefasst werden. Erst dann wisse
man, ob eine Notwendigkeit vorliege.
Herr Königsfeld bemerkt, die originäre
Zuständigkeit liege in dieser Angelegenheit nicht bei einer städtischen
Dienststelle. Es müsse also jemand angesprochen werden, der dem Antrag
entsprechend die Kontakte zu den zuständigen Stellen aufnimmt für eine
Lärmmessung oder zu ergreifende Lärmschutzmaßnahmen.
Sollte gemäß Beschlussvorschlag
beschlossen werden, werde er veranlassen, dass der Beschluss einschließlich
protokollierter Diskussionsbeiträge an den Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen
weitergegeben werde. Da “Schallschutz” im städtischen Bereich dort
angesiedelt sei, werde diese Dienststelle ersucht, die Kontakte mit dem
zuständigen Autobahnamt aufzunehmen.
Herr Leisten bedankt sich für den
Hinweis. Er fragt Herrn Zillner, ob es richtig sei, dass das
Lärmschutzgutachten bei Errichtung der Skater-Anlage 3.000,00 € gekostet
habe. Daher bewege man sich in einem Bereich, in dem schon erhebliche Kosten
entstünden. Wenn der Antrag beschlossen würde, und die zuständige Stelle zum
Messen käme, habe man diese Kosten bereits gespart.
Es ergeht folgender
