16.11.2005 - 5.4 Lärmschutz an der Lennetalbrücke der BAB 45

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern hält es für richtig, eine Lärmschutzmaßnahme zu treffen. Er halte es allerdings für besser, auf ein Tempolimit zu verzichten um Staus zu vermeiden und den Lärmschutz anderweitig, z.B. durch eine Lärmschutzwand zu regeln.

 

Herr Reinke erläutert, die im Antrag genannten Vorschläge seien als Rangfolge anzusehen. Je nach technischer Möglichkeit werde ein Zaun favorisiert, notfalls müsse die Geschwindigkeit begrenzt werden. Die Begründung für den Antrag sei in den laufenden Beschwerden der Anwohner zu sehen. Seiner Ansicht nach sei man technisch inzwischen so weit, auch auf der Brücke Lärmschutz anbringen zu können.

 

Herr Dr. Neimeier bemerkt, dass die Lärmbelastung je nach Windrichtung relativ hoch sei. Er halte es jedoch für sinnvoll, zunächst eine Lärmmessung vorzunehmen, um eine konkrete Gesprächsgrundlage zu haben. Er wolle den Antrag nicht korrigieren, halte eine Messung als ersten Schritt jedoch für richtig.

 

Herr Leisten meint, es sei ihm unbekannt, ob ein Lärmschutz auf der Brücke technisch machbar sei. Vorab müssten vielleicht Fachleute aus der Verwaltung dazu befragt werden. Ein Gutachten über die Lärmbelästigung würden wahrscheinlich diejenigen veranlassen, die die Maßnahme finanzieren müssten. Dies sei nicht die Stadt Hagen.

 

Herr Arnusch stimmt Herrn Dr. Neimeier zu. Seiner Ansicht nach müsste zunächst auf der Grundlage der Lärmschutzverordnung festgestellt werden, ob der Lärm den gesetzlichen Rahmen überschreite. Es solle erst nach Vorlage der Ergebnisse ein Beschluss gefasst werden. Erst dann wisse man, ob eine Notwendigkeit vorliege.

 

Herr Königsfeld bemerkt, die originäre Zuständigkeit liege in dieser Angelegenheit nicht bei einer städtischen Dienststelle. Es müsse also jemand angesprochen werden, der dem Antrag entsprechend die Kontakte zu den zuständigen Stellen aufnimmt für eine Lärmmessung oder zu ergreifende Lärmschutzmaßnahmen.

Sollte gemäß Beschlussvorschlag beschlossen werden, werde er veranlassen, dass der Beschluss einschließlich protokollierter Diskussionsbeiträge an den Fachbereich       Stadtentwicklung, Planen und Wohnen weitergegeben werde. Da “Schallschutz” im städtischen Bereich dort angesiedelt sei, werde diese Dienststelle ersucht, die Kontakte mit dem zuständigen Autobahnamt aufzunehmen.

 

Herr Leisten bedankt sich für den Hinweis. Er fragt Herrn Zillner, ob es richtig sei, dass das Lärmschutzgutachten bei Errichtung der Skater-Anlage 3.000,00 € gekostet habe. Daher bewege man sich in einem Bereich, in dem schon erhebliche Kosten entstünden. Wenn der Antrag beschlossen würde, und die zuständige Stelle zum Messen käme, habe man diese Kosten bereits gespart.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Autobahnamt Lärmschutzmaßnahmen (Zaun oder Geschwindigkeitsbegrenzung) an der Lennetalbrücke der BAB A 45 zu erwirken.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: