16.11.2005 - 5.3 Mobile Eingreifgruppe beim Werkhof zur Graffiti...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Rachor-Ebbinghaus erläutert, die GWH habe mit dem Werkhof einen Vertrag geschlossen, dass Graffitis umgehend, auch spätabends in sogenannten “Nachtaktionen”, bei Bedarf entfernt werden. Man erhoffe sich dadurch einen Erziehungseffekt.

 

Herr Leisten erkundigt sich, wie groß die zur Verfügung stehende Einsatztruppe sei und für welchen örtlichen Bereich diese zuständig sei.

 

Frau Rachor-Ebbinghaus erwidert, nach ihren Kenntnissen umfasse diese Einsatztruppe zwei bis drei Personen. Es komme allerdings auch auf den Bedarf an.

 

Herr Sondermeyer möchte gern den Begriff “spätabends” näher definiert haben und fragt, ob es sich bei den eingesetzten Personen um sogenannte 1€-Kräfte handele.

 

Frau Rachor-Ebbinghaus meint, es handele sich wahrscheinlich um 1€-Kräfte. Da sie jedoch den Vertrag nicht abgeschlossen habe, wisse sie dies nicht hundertprozentig.

Vielleicht könne Herr Dr. Schmidt dazu etwas sagen.

 

Herr Eschenbach stellt eine Verständnisfrage. Er sei eigentlich davon ausgegangen, dass es nicht nur darum gehe, Kontrolle auszuüben und jemanden zu erwischen, sondern auch darum, vorhandene Graffitis zu beseitigen.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, der Erziehungseffekt liege im sofortigen Einsatz. Auf Anforderung werde ausgerückt und sofort gereinigt. Bei größerem Bedarf müssten mehr Kräfte eingesetzt werden. Diese Truppe sei nicht nur speziell für Hohenlimburg zuständig.

 

Herr Strüwer erkundigt sich nach der Beseitigung der oftmals schon mehrere Jahre alten Graffitis. Er gehe eigentlich davon aus, dass diese ebenfalls entfernt würden.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, es gehe hier nur um die Reinigung von öffentlichen Gebäuden im Besitz der Stadt, nicht um Privateigentum.

 

Frau Sauerwein sagt, sie hätte seinerzeit dem Antrag zugestimmt, wenn man ihr zugesichert hätte, dass nach einem halben Jahr aus den 1€-Jobs feste Arbeitsplätze würden.

Wenn ein öffentlicher Bedarf festgestellt werde, so müsse dies doch auch in feste Arbeitsstellen münden. Sie fragt nach, ob es bei der GWH überhaupt möglich sei, diese Arbeitskräfte in abgesicherten, sozialversicherungspflichtigen Stellen zu beschäftigen.

 

Herr Sondermeyer hätte gern eine deutliche Aussage, was “spätabends” bedeute.

Er lege Wert darauf, seine Feststellung in das Protokoll aufzunehmen, dass es sich hier um eine Tätigkeit handele, die in direkter Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stehe. Es gebe Spezialfirmen, Verunreinigungen durch Graffitis zu entfernen. Insofern sei dieser Beschluss rechtlich nicht zulässig. Sollte dieser Beschluss hier so gefällt werden, werde er diesen im Rat der Stadt beim Oberbürgermeister anfechten.

 

Herr Hulvershorn weist ausdrücklich darauf hin, dass in der Bezirksvertretung alles protokolliert werde.

Herr Sondermeyer erwidert, im Rat der Stadt passiere es manchmal, dass etwas fehle.

 

Herr Hulvershorn meint, man sei hier nicht im Rat, sondern in der Bezirksvertretung.

 

Frau Rachor-Ebbinghaus weist auf den Einstellungsstopp bei der Stadt Hagen hin, daher könnten aus 1€-Jobs keine festen Stellen werden.

“Spätabends” bedeute ungefähr 22.00 – 24.00 Uhr, da diese Schmierereien nicht tagsüber geschähen. Natürlich gebe es auch Firmen, die diese professionell beseitigen, jedoch mit einem sehr hohen Kostenaufwand.

 

Herr Dr. Schmidt meint, sicherlich sei man sich politisch in vielen Punkten zu dem Thema “1€-Kräfte” einig, aber man könne von den 13.800 Bedarfsgemeinschaften in Hagen kaum jemanden in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, weil einfach keine freien Stellen vorhanden seien. Die Begriffe “gemeinnützig” und “zusätzlich” befänden sich oft in einer Grauzone, auch darüber herrsche Einigkeit.

In diesem Fall sei die Lage jedoch eindeutig. Die Stadt stehe mit dem Werkhof in einem ordentlichen Auftragsverhältnis bezüglich Arbeitsgelegenheiten für die Stadt mit einem entsprechenden Qualifizierungsanteil. Zur Zeit seien ungefähr 750 Personen beim Werkhof in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt und man könne sicher sein, dass die Arbeitsverwaltung und die Arge darauf achteten, dass Recht und Gesetz beachtet würden.

Über die Schwierigkeiten, die Leute nach sechs Monaten in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln oder entlassen zu müssen, seien sich alle im Klaren.

 

Herr Leisten weist darauf hin, dass auch in anderen, regulären Berufen zu ungünstigen Zeiten gearbeitet werden müsse.

 

Herr Sondermeyer wirft ein, ob die 1€-Kräfte auch Nachtzuschlag bekämen.

 

Herr Leisten erwidert, die Bedienung im Restaurant bekomme abend um 23.00 Uhr genausoviel Geld wie um 17.00 Uhr.

 

Herr Sondermeyer erwidert ohne Worterteilung, diese werde aber bezahlt, das sei der Unterschied.

 

Herr Hulvershorn fordert Herrn Sondermeyer auf, sich ordentlich zu Wort zu melden, wenn er etwas zu sagen habe.

 

Herr Sondermeyer entschuldigt sich.

 

Herr Dr. Neimeier meint, dass Thema “1€-Kräfte” sei ein sehr wichtiges und schwieriges Thema. Es sei aber nicht angebracht, dieses Thema in jeder Bezirksvertretungssitzung zu diskutieren, das müsse an anderer Stelle getan werden. Hier gehe es darum, Graffiti zu vermeiden und nicht darum, die Problematik der 1€-Kräfte zu debattieren.

 

Herr Buschkühl sagt, natürlich sei es preiswerter, mit 1€-Kräften zu arbeiten. Deren Einsatz führe allerdings dazu, dass Firmen des ersten Arbeitsmarktes nicht länger mithalten könnten. 1€-Jobs stellten somit eine Art von Dumping dar. Firmen des ersten Arbeitsmarktes würden von einer Reihe von Aufträgen ausgeschlossen. Seiner Ansicht nach sollten einige Dinge lieber länger unerledigt bleiben und Kräften des ersten Arbeitsmarktes übertragen werden.

 

Herr Leisten antwortet, der Werkhof sei nach der derzeitigen Gesetzgebung für den Bereich Hagen verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten. Er sehe daher keinen Grund, diese Kräfte nicht sinnvoll einzusetzen.

Er habe gestern noch ein Gespräch mit Herrn Krause geführt, worin dieser ihm versichert habe, dass es durchaus Leute gebe, die nach Ablauf der sechs Monate freiwillig unentgeltlich weiterarbeiteten, um weiterhin dabei sein zu dürfen.

 

Herr Arnusch bemerkt, es sei falsch zu diskutieren, was teurer oder preiswerter sei.

Es gehe hier um Qualifizierungsmaßnahmen und darum, Menschen eine Möglichkeit zu verschaffen, vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Er schlage vor, Herrn Krause einzuladen um der Bezirksvertretung zu berichten, in welchem Rahmen er diese Qualifizierungsmaßnahmen betreibe. Dann seien alle besser informiert.

 

Frau Sauerwein  sagt, sie wisse ebenfalls von Herrn Krause und Herrn Osthoff, dass es Leute gebe, die unentgeltlich weiterarbeiten möchten. Sie fragt, ob dies etwa die gesellschaftspolitische Perspektive sein solle. Irgendwann müsse man noch Geld mitbringen, um arbeiten zu dürfen. Die gesellschaftspolitische Spirale nach unten sei unendlich.

Qualifizierung sei sicher gut, aber man müsse sich die Frage stellen, wo denn hin qualifiziert werde, wenn es keine freien Stellen gebe. Dies sei ein dringendes Problem, über das gesprochen werden müsse.

In Zusammenhang mit Hartz IV täten sich sozialpolitische Abgründe auf, weshalb man sehr wachsam sein müsse.

 

Herr Buschkühl hält es für eine gute Idee, Herrn Krause einzuladen und aktuelle Zahlen vorzustellen. Ihm sei nur bekannt, dass in den letzten 12 Monaten aus einer in der Nahmer gelaufenen Maßnahme lediglich 5 von 100 oder 150 Mitarbeitern in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden seien, weshalb sich für ihn die Frage der Effizienz stelle.

Zur Zeit vernichte man in erster Linie Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt, da die Firmen zu diesen Konditionen nicht mithalten könnten.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, zum Jahresende liege man in Hagen bei einer Vermittlungszahl in den ersten Arbeitsmarkt in Höhe von etwa 1300 Personen. Als Ziel habe man 1200 Personen angepeilt. Anbetracht der Gesamtzahl sei dies nicht viel, andererseits liege man damit, was die Vermittlungsquote angehe, auf Platz 6 in Nordrhein-Westfalen.

 

Herr Sondermeyer weist darauf hin, es gehe darum, was im Sozialgesetzbuch stehe.

Dort stehe deutlich, dass Arbeitsgelegenheiten nicht in direkter Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stehen dürfen. Der Vertrag mit dem Werkhof stehe im Widerspruch dazu.

 

Herr Strüwer widerspricht vehement. Die Graffitis an der Lennepromenade, im Lennepark und am Parkhaus würden seit Jahren nicht entfernt, weil kein Geld für eine Entfernung da sei. Dies sei das beste Beispiel dafür, dass diese diskutierte Maßnahme erstens gemeinnützig und zweitens zusätzlich sei. Außerdem sei dies eine Möglichkeit für arbeitslose Menschen, sich wieder an Arbeit zu gewöhnen, sich zusätzliches Geld zu verdienen. Zudem würden diese Arbeitsgelegenheiten oft mit großer Begeisterung wahrgenommen.

Natürlich sei bedauerlich, dass nicht noch mehr Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Trotzdem handele es sich hier um eine echte Chance.

 

Herr Leisten möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es aufgrund des Einsatzes einer solchen Gruppe zur Graffiti-Bekämpfung nicht eine einzige Gebäudereinigungsfirma in Hagen weniger geben werde, da diese Arbeiten ansonsten überhaupt nicht ausgeführt würden. Daher stehe der Einsatz nicht in Konkurrenz zum privaten Arbeitsmarkt.

 

 

Es ergeht folgender

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Verwaltung möge darlegen, wie der Sachstand bezüglich dieser von der BV Hohenlimburg mehrfach geforderten Einrichtung ist.

Weitergehende mündliche Beschlussvorschläge behalten wir uns vor.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=337&TOLFDNR=23393&selfaction=print