16.11.2005 - 5.3 Mobile Eingreifgruppe beim Werkhof zur Graffiti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Rachor-Ebbinghaus erläutert, die
GWH habe mit dem Werkhof einen Vertrag geschlossen, dass Graffitis umgehend,
auch spätabends in sogenannten “Nachtaktionen”, bei Bedarf entfernt
werden. Man erhoffe sich dadurch einen Erziehungseffekt.
Herr Leisten erkundigt sich, wie groß
die zur Verfügung stehende Einsatztruppe sei und für welchen örtlichen Bereich
diese zuständig sei.
Frau Rachor-Ebbinghaus erwidert, nach
ihren Kenntnissen umfasse diese Einsatztruppe zwei bis drei Personen. Es komme
allerdings auch auf den Bedarf an.
Herr Sondermeyer möchte gern den
Begriff “spätabends” näher definiert haben und fragt, ob es sich
bei den eingesetzten Personen um sogenannte 1€-Kräfte handele.
Frau Rachor-Ebbinghaus meint, es
handele sich wahrscheinlich um 1€-Kräfte. Da sie jedoch den Vertrag nicht
abgeschlossen habe, wisse sie dies nicht hundertprozentig.
Vielleicht könne Herr Dr. Schmidt dazu
etwas sagen.
Herr Eschenbach stellt eine
Verständnisfrage. Er sei eigentlich davon ausgegangen, dass es nicht nur darum
gehe, Kontrolle auszuüben und jemanden zu erwischen, sondern auch darum,
vorhandene Graffitis zu beseitigen.
Herr Dr. Schmidt erklärt, der
Erziehungseffekt liege im sofortigen Einsatz. Auf Anforderung werde ausgerückt
und sofort gereinigt. Bei größerem Bedarf müssten mehr Kräfte eingesetzt
werden. Diese Truppe sei nicht nur speziell für Hohenlimburg zuständig.
Herr Strüwer erkundigt sich nach der
Beseitigung der oftmals schon mehrere Jahre alten Graffitis. Er gehe eigentlich
davon aus, dass diese ebenfalls entfernt würden.
Herr Dr. Schmidt erwidert, es gehe
hier nur um die Reinigung von öffentlichen Gebäuden im Besitz der Stadt, nicht
um Privateigentum.
Frau Sauerwein sagt, sie hätte
seinerzeit dem Antrag zugestimmt, wenn man ihr zugesichert hätte, dass nach
einem halben Jahr aus den 1€-Jobs feste Arbeitsplätze würden.
Wenn ein öffentlicher Bedarf
festgestellt werde, so müsse dies doch auch in feste Arbeitsstellen münden. Sie
fragt nach, ob es bei der GWH überhaupt möglich sei, diese Arbeitskräfte in
abgesicherten, sozialversicherungspflichtigen Stellen zu beschäftigen.
Herr Sondermeyer hätte gern eine
deutliche Aussage, was “spätabends” bedeute.
Er lege Wert darauf, seine
Feststellung in das Protokoll aufzunehmen, dass es sich hier um eine Tätigkeit
handele, die in direkter Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stehe. Es gebe
Spezialfirmen, Verunreinigungen durch Graffitis zu entfernen. Insofern sei
dieser Beschluss rechtlich nicht zulässig. Sollte dieser Beschluss hier so
gefällt werden, werde er diesen im Rat der Stadt beim Oberbürgermeister
anfechten.
Herr Hulvershorn weist ausdrücklich
darauf hin, dass in der Bezirksvertretung alles protokolliert werde.
Herr Sondermeyer erwidert, im Rat der
Stadt passiere es manchmal, dass etwas fehle.
Herr Hulvershorn meint, man sei hier
nicht im Rat, sondern in der Bezirksvertretung.
Frau Rachor-Ebbinghaus weist auf den
Einstellungsstopp bei der Stadt Hagen hin, daher könnten aus 1€-Jobs
keine festen Stellen werden.
“Spätabends” bedeute
ungefähr 22.00 – 24.00 Uhr, da diese Schmierereien nicht tagsüber
geschähen. Natürlich gebe es auch Firmen, die diese professionell beseitigen, jedoch
mit einem sehr hohen Kostenaufwand.
Herr Dr. Schmidt meint, sicherlich sei
man sich politisch in vielen Punkten zu dem Thema “1€-Kräfte”
einig, aber man könne von den 13.800 Bedarfsgemeinschaften in Hagen kaum
jemanden in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, weil einfach keine freien
Stellen vorhanden seien. Die Begriffe “gemeinnützig” und
“zusätzlich” befänden sich oft in einer Grauzone, auch darüber
herrsche Einigkeit.
In diesem Fall sei die Lage jedoch eindeutig.
Die Stadt stehe mit dem Werkhof in einem ordentlichen Auftragsverhältnis
bezüglich Arbeitsgelegenheiten für die Stadt mit einem entsprechenden
Qualifizierungsanteil. Zur Zeit seien ungefähr 750 Personen beim Werkhof in
Arbeitsgelegenheiten beschäftigt und man könne sicher sein, dass die Arbeitsverwaltung
und die Arge darauf achteten, dass Recht und Gesetz beachtet würden.
Über die Schwierigkeiten, die Leute
nach sechs Monaten in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln oder entlassen zu
müssen, seien sich alle im Klaren.
Herr Leisten weist darauf hin, dass
auch in anderen, regulären Berufen zu ungünstigen Zeiten gearbeitet werden
müsse.
Herr Sondermeyer wirft ein, ob die
1€-Kräfte auch Nachtzuschlag bekämen.
Herr Leisten erwidert, die Bedienung
im Restaurant bekomme abend um 23.00 Uhr genausoviel Geld wie um 17.00 Uhr.
Herr Sondermeyer erwidert ohne
Worterteilung, diese werde aber bezahlt, das sei der Unterschied.
Herr Hulvershorn fordert Herrn
Sondermeyer auf, sich ordentlich zu Wort zu melden, wenn er etwas zu sagen
habe.
Herr Sondermeyer entschuldigt sich.
Herr Dr. Neimeier meint, dass Thema
“1€-Kräfte” sei ein sehr wichtiges und schwieriges Thema. Es
sei aber nicht angebracht, dieses Thema in jeder Bezirksvertretungssitzung zu
diskutieren, das müsse an anderer Stelle getan werden. Hier gehe es darum,
Graffiti zu vermeiden und nicht darum, die Problematik der 1€-Kräfte zu
debattieren.
Herr Buschkühl sagt, natürlich sei es
preiswerter, mit 1€-Kräften zu arbeiten. Deren Einsatz führe allerdings
dazu, dass Firmen des ersten Arbeitsmarktes nicht länger mithalten könnten.
1€-Jobs stellten somit eine Art von Dumping dar. Firmen des ersten Arbeitsmarktes
würden von einer Reihe von Aufträgen ausgeschlossen. Seiner Ansicht nach
sollten einige Dinge lieber länger unerledigt bleiben und Kräften des ersten
Arbeitsmarktes übertragen werden.
Herr Leisten antwortet, der Werkhof
sei nach der derzeitigen Gesetzgebung für den Bereich Hagen verpflichtet,
Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten. Er sehe daher
keinen Grund, diese Kräfte nicht sinnvoll einzusetzen.
Er habe gestern noch ein Gespräch mit
Herrn Krause geführt, worin dieser ihm versichert habe, dass es durchaus Leute
gebe, die nach Ablauf der sechs Monate freiwillig unentgeltlich
weiterarbeiteten, um weiterhin dabei sein zu dürfen.
Herr Arnusch bemerkt, es sei falsch zu
diskutieren, was teurer oder preiswerter sei.
Es gehe hier um
Qualifizierungsmaßnahmen und darum, Menschen eine Möglichkeit zu verschaffen,
vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Er schlage vor, Herrn
Krause einzuladen um der Bezirksvertretung zu berichten, in welchem Rahmen er
diese Qualifizierungsmaßnahmen betreibe. Dann seien alle besser informiert.
Frau Sauerwein sagt, sie wisse ebenfalls von Herrn Krause
und Herrn Osthoff, dass es Leute gebe, die unentgeltlich weiterarbeiten
möchten. Sie fragt, ob dies etwa die gesellschaftspolitische Perspektive sein
solle. Irgendwann müsse man noch Geld mitbringen, um arbeiten zu dürfen. Die
gesellschaftspolitische Spirale nach unten sei unendlich.
Qualifizierung sei sicher gut, aber
man müsse sich die Frage stellen, wo denn hin qualifiziert werde, wenn es keine
freien Stellen gebe. Dies sei ein dringendes Problem, über das gesprochen
werden müsse.
In Zusammenhang mit Hartz IV täten
sich sozialpolitische Abgründe auf, weshalb man sehr wachsam sein müsse.
Herr Buschkühl hält es für eine gute
Idee, Herrn Krause einzuladen und aktuelle Zahlen vorzustellen. Ihm sei nur
bekannt, dass in den letzten 12 Monaten aus einer in der Nahmer gelaufenen
Maßnahme lediglich 5 von 100 oder 150 Mitarbeitern in den ersten Arbeitsmarkt
vermittelt worden seien, weshalb sich für ihn die Frage der Effizienz stelle.
Zur Zeit vernichte man in erster Linie
Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt, da die Firmen zu diesen Konditionen nicht
mithalten könnten.
Herr Dr. Schmidt erläutert, zum
Jahresende liege man in Hagen bei einer Vermittlungszahl in den ersten
Arbeitsmarkt in Höhe von etwa 1300 Personen. Als Ziel habe man 1200 Personen
angepeilt. Anbetracht der Gesamtzahl sei dies nicht viel, andererseits liege
man damit, was die Vermittlungsquote angehe, auf Platz 6 in
Nordrhein-Westfalen.
Herr Sondermeyer weist darauf hin, es
gehe darum, was im Sozialgesetzbuch stehe.
Dort stehe deutlich, dass
Arbeitsgelegenheiten nicht in direkter Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt
stehen dürfen. Der Vertrag mit dem Werkhof stehe im Widerspruch dazu.
Herr Strüwer widerspricht vehement.
Die Graffitis an der Lennepromenade, im Lennepark und am Parkhaus würden seit
Jahren nicht entfernt, weil kein Geld für eine Entfernung da sei. Dies sei das
beste Beispiel dafür, dass diese diskutierte Maßnahme erstens gemeinnützig und
zweitens zusätzlich sei. Außerdem sei dies eine Möglichkeit für arbeitslose
Menschen, sich wieder an Arbeit zu gewöhnen, sich zusätzliches Geld zu
verdienen. Zudem würden diese Arbeitsgelegenheiten oft mit großer Begeisterung
wahrgenommen.
Natürlich sei bedauerlich, dass nicht
noch mehr Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
Trotzdem handele es sich hier um eine echte Chance.
Herr Leisten möchte noch einmal darauf
hinweisen, dass es aufgrund des Einsatzes einer solchen Gruppe zur
Graffiti-Bekämpfung nicht eine einzige Gebäudereinigungsfirma in Hagen weniger
geben werde, da diese Arbeiten ansonsten überhaupt nicht ausgeführt würden.
Daher stehe der Einsatz nicht in Konkurrenz zum privaten Arbeitsmarkt.
Es ergeht folgender
