16.11.2005 - 7.3 Fällung von Straßen- und Parkbäumen, sowie Bäum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten teilt mit, er habe die
Liste durchgesehen und habe keine Bedenken.
Allerdings sei er der Ansicht, dass an
den Stellen, an denen eine Neupflanzung möglich sei, diese auch durchgeführt
werden solle.
Herr Zillner erwidert,
selbstverständlich führe er immer gern Neupflanzungen durch, jedoch seien diese
abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Zunächst sei eine Neupflanzung von 33
Bäumen vorgesehen, es werde getan, was möglich sei.
Frau Kuschel-Eisermann erinnert an die
am Holthauser Spielplatz erfolgte Ersatzpflanzung. Dort seien Büsche gepflanzt
worden, obwohl von Bäumen die Rede gewesen sei. Sie bitte daher Herrn Zillner,
die Ersatzpflanzung an Bäumen vorzunehmen, damit Schatten auf den Sandkasten
fallen könne.
Herr Zillner hält dies für einen guten
Vorschlag.
Herr Arnusch fragt, inwieweit die
Stadt Hagen nach einer Fällung keine neuen Bäume zu pflanzen brauche. Jedes
Unternehmen sei ansonsten verpflichtet, Ersatz zu leisten.
Herr Zillner erwidert, soweit eine
gesetzliche Verpflichtung zur Nachpflanzung bestehe, werde selbstverständlich
nachgepflanzt. Aber hier gehe es um abgestorbene Bäume oder um Bäume, die aus
bestimmten rechtlichen Vorschriften gefällt werden müssten.
Bei den auf der Liste befindlichen
Bäumen bestehe kein Handlungsspielraum, daher sei die Vorlage nur zur Kenntnis
zu nehmen. Bei diesen Bäumen bestehe keine rechtliche Verpflichtung,
nachzupflanzen. Aber im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werde man sich um
Nachpflanzungen bemühen.
