16.11.2005 - 6.3 Verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Hohenlim...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Sauerwein erläutert, dass sie allgemein gegen Sonntagsöffnungszeiten eingestellt sei. Es störe sie, dass jegliche Zeit in Arbeit oder Konsum unterteilt werde, ungenutzte Zeit oder Phasen der Ruhe seien nicht gewünscht. Man sei mit Verkaufszeiten gut versorgt, trotz der Ausdehnung der Öffnungszeiten habe dies nicht zu mehr Konsum geführt.

 

Herr Leisten weist darauf hin, dass eine Werbegemeinschaft in der Hohenlimburger Innenstadt existiere, weiterhin eine in der Möllerstraße und im Bereich Elsey-Mitte Richtung Reh/Henkhausen habe sich ebenfalls eine Werbegemeinschaft gebildet. Die Werbegemeinschaft in Hohenlimburg-Mitte um Frau Ullrich habe die vier gesetzlich zugelassenen Sonntage für die Innenstadt völlig verplant. Die neue Werbegemeinschaft sei an die Stadtverwaltung herangetreten und habe angefragt, ob man nicht für deren Gebiet weitere offene Wochenenden anbieten könne.

Demnächst, wenn die Ladenschlusszeiten individueller gestaltet werden könnten, müsse darüber gar nicht mehr diskutiert werden.

Er sehe keinen Grund, der neuen Werbegemeinschaft in Reh/Henkhausen nicht entgegenzukommen. Er bitte daher um Unterstützung der Angelegenheit.

 

Herr Sondermeyer verweist auf die Bibel “Am siebten Tage sollst du ruhen...”

 

Herr Palsherm meint, im Beschlussvorschlag habe nur Elsey gestanden, jetzt werde dauernd zusätzlich von Reh gesprochen.

Zudem werde in der vorliegenden Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich im Falle der Sonntagsöffnung nicht nur um einzelne Straßen handeln dürfe.

Er bemerkt, die zusätzliche Öffnung von Geschäften an Sonntagen in Elsey bedeute vier zusätzliche Sonntage, da die Werbegemeinschaften sich ja keine Konkurrenz machen wollten.

 

Herr Eschenbach ist dafür, auch Elsey diese Möglichkeit zu geben. Ihn interessiere nur, welche Straßen und Geschäfte genau gemeint seien. Dies müsse genau definiert werden, genauso, wie es in der Innenstadt der Fall sei.

 

Herr Leisten erklärt, die Planung gehe nicht nur von der Ladengemeinschaft in der Möllerstraße aus, sondern auch von der neuen Werbgemeinschaft um Berlet.

Berlet selbst sei zur Zeit noch die zentrale Stelle, Möbel Stein gehöre auch noch dazu.

Es sei schwierig zu definieren, wo Elsey, Reh oder Henkhausen anfangen oder enden.

Darüber könne man ewig diskutieren.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine grundsätzliche Klärung der Problematik handele. Durch die Tischvorlage sei ja schon Vieles klargestellt worden. Er denke, man könne die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an bestimmten Sonntagen nicht durchführen, ohne z.B. kulturelle Aktionen einzubinden.

In der Bezirksvertretung werde man in einem zweiten Schritt auch zu einem Satzungsbeschluss kommen müssen, in welchem dann auch die genauen Einzugsgebiete und Straßen benannt werden müssten, in welchen die verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürften.

 

Herr Dr. Neimeier teilt mit, er sei zutiefst davon überzeugt, dass auch bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten kein größerer Umsatz gemacht werde.

Vor allem Inhaber kleinerer Geschäfte würden an Sonntagen nur sehr ungern arbeiten.

Er hege den Verdacht, es handele sich hier vor allem um das Interesse der Firma Berlet.

Wenn es überhaupt eine Auswirkung habe, dann die, dass eine Umverteilung stattfinde und die größeren Händler oder die sehr zentral gelegenen Geschäfte gewönnen, die kleineren Fachhändler aber verlören.

 

Herr Palsherm meint auch, es gehe hier in erster Linie um die Firma Berlet. Er sehe auch in den erweiterten Öffnungszeiten für die Möllerstraße keinen Sinn, da es dort unter anderem drei Apotheken und zwei Kneipen etc. gebe. Was an zusätzlichen sonntäglichen Öffnungszeiten sinnvoll sei, könne er nicht erkennen.

Wenn Berlet und die Möllerstraße gleichzeitig geöffnet hätten, frage er sich, wohin sich die Massen verliefen.

 

Herr Hulvershorn weist Herrn Palsherm auf das Schreiben des Rechtsamtes hin.

 

Herr Palsherm antwortet, gerade weil in dem Schreiben von einzelnen Straßen die Rede sei, habe er noch einmal bezüglich der Gebietsabgrenzungen nachgefragt.

 

Herr Leisten hält es für unangebracht, nur weil die Firma Berlet maßgeblich beteiligt sei, eine ablehnende Haltung einzunehmen. Er selbst habe vor einigen Wochen an einer Versammlung der neuen Werbegemeinschaft teilgenommen. Mehr als dreißig selbständige Unternehmer seien anwesend gewesen, die sich der Werbegemeinschaft angeschlossen hätten. Die Firma Berlet wolle etwas in den Hintergrund treten, da dauernd von Seiten der Verwaltung und auch der SPD diese ablehnende Haltung eingenommen würde. Nur weil ein prominenter Name an der Spitze stehe, könne man nicht behaupten, es ginge nur um Berlet. Dies sei nicht wahr. Diese neue Werbegemeinschaft habe mehr Mitglieder, als die Werbegemeinschaften in der Innenstadt und in der Möllerstraße zusammen.

 

Herr Buschkühl zieht seinen Wortbeitrag zurück.

 

Herr Dr. Schmidt macht noch einmal deutlich, dass es bei der Tischvorlage um eine prinzipielle Klärung gehe. Hier sei eine Rechtsauskunft gegeben worden, zu der man stehen könne, wie man wolle.

Nun müsse man abwarten, ob ein entsprechender Antrag seitens der Werbegemeinschaften gestellt werde. Erst dann müsse man entscheiden. Eventuell sei es sinnvoll, seitens der Bezirksvertretung vorab mit den Werbegemeinschaften Gespräche zu führen, ob z.B. konkurrierende Veranstaltungen gewollt seien, wie man sich diese verkaufsoffenen Sonntage im Allgemeinen vorstelle. Diese Gespräche hätten ja auch etwas mit Steuerung zu tun, die durchaus von der Bezirksvertretung ausgeübt werden könne.

Oder aber  man genehmige vielleicht zunächst nur zwei Sonntage und führe anschließend ein Gespräch, man habe ja alle Möglichkeiten in der Hand.

In der Tischvorlage gehe es bislang nur um die allgemeine rechtliche Möglichkeit.

 

Herr Leisten bemerkt, die Stellungnahme des Rechtsamtes sei erheblich positiver ausgefallen als erwartet.

 

Herr Palsherm möchte klarstellen, was er gemeint habe. Selbstverständlich habe er die Stellungnahme gelesen. Er gehe ihm auch nicht darum, ob Berlet geöffnet habe oder nicht. Die Frage sei für ihn die Diskrepanz zwischen dem Begriff “Ortsteil Elsey” in der Beschlussvorlage, und der Aussage des Rechtsamtes, die verkaufsoffenen Sonntage dürften nicht nur in einzelnen Straßen durchgeführt werden. In der derzeitigen Diskussion werde aber immer von einzelnen Straßen gesprochen. Dies wolle er lediglich klären, gegen die Firma Berlet habe er nichts. Er habe auch nichts dagegen, wenn an zusätzlichen Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden dürften.

 

Herr Hulvershorn antwortet, das habe er selbst auch gar nicht anders verstanden.

 

Herr Eschenbach meint, man solle den Gedanken von Herrn Dr. Schmidt aufgreifen und versuchen, die Gruppen an einen Tisch zu bringen. Dann könne eine Absprache erfolgen und die Bezirksvertretung könne anschließend entscheiden, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, jemandem durch den Beschluss Schaden zugefügt zu haben.

 

Herr Leisten schlägt vor, davon abzusehen, zwischen Elsey und Reh/Henkhausen noch einmal zu differenzieren, sonst habe man in Hohenlimburg zwölf verkaufsoffene Sonntage.

 

Herr Arnusch sagt, eigentlich dürfte die Gebietsabgrenzung kein Diskussionsgrund sein.

Es gebe einen Stadtplan, auf dem Elsey klar definiert sei.

Außerdem weist er darauf hin, dass er sich als Arbeitnehmervertreter wünsche, dass es dann aber auch bei diesen vier Tagen bleibe und man nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, bei fünf oder sechs Tagen ende.

 

Herr Königsfeld stellt fest, dass sich der Beschlussvorschlag erledigt habe, da der Bericht der Verwaltung schon vorliege und zitiert aus dem Erlass, auf den sich das Rechtsamt in der vorliegenden Stellungnahme gestützt habe.

Vor Erlass einer Rechtsverordnung, die ja nun erst entwickelt werden müsste, sobald entsprechende Anträge vorliegen, werde diese ja in den städtischen parlamentarischen Gremien zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Bevor es dazu komme, verlange der Erlassgeber des Landes Nordrhein-Westfalen die Beteiligung der Gewerkschaften, Einzelhandelsverbände und Kirchen. Er wisse, dass dies mit einem erheblichen Aufwand von der zuständigen Stelle durchgeführt werde.

Bislang könne man aufgrund der Berichtsvorlage den Sachverhalt einfach zur Kenntnis nehmen.

 

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Beschluss:

 

Das Rechtsamt der Stadt Hagen wird gebeten zu prüfen, ob die bisherigen Rechtsverordnungen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen auch auf den Ortsteil Elsey erweitert werden können.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: