16.11.2005 - 6.3 Verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Hohenlim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Sauerwein erläutert, dass sie
allgemein gegen Sonntagsöffnungszeiten eingestellt sei. Es störe sie, dass
jegliche Zeit in Arbeit oder Konsum unterteilt werde, ungenutzte Zeit oder
Phasen der Ruhe seien nicht gewünscht. Man sei mit Verkaufszeiten gut versorgt,
trotz der Ausdehnung der Öffnungszeiten habe dies nicht zu mehr Konsum geführt.
Herr Leisten weist darauf hin, dass
eine Werbegemeinschaft in der Hohenlimburger Innenstadt existiere, weiterhin
eine in der Möllerstraße und im Bereich Elsey-Mitte Richtung Reh/Henkhausen
habe sich ebenfalls eine Werbegemeinschaft gebildet. Die Werbegemeinschaft in
Hohenlimburg-Mitte um Frau Ullrich habe die vier gesetzlich zugelassenen
Sonntage für die Innenstadt völlig verplant. Die neue Werbegemeinschaft sei an
die Stadtverwaltung herangetreten und habe angefragt, ob man nicht für deren
Gebiet weitere offene Wochenenden anbieten könne.
Demnächst, wenn die Ladenschlusszeiten
individueller gestaltet werden könnten, müsse darüber gar nicht mehr diskutiert
werden.
Er sehe keinen Grund, der neuen
Werbegemeinschaft in Reh/Henkhausen nicht entgegenzukommen. Er bitte daher um
Unterstützung der Angelegenheit.
Herr Sondermeyer verweist auf die
Bibel “Am siebten Tage sollst du ruhen...”
Herr Palsherm meint, im
Beschlussvorschlag habe nur Elsey gestanden, jetzt werde dauernd zusätzlich von
Reh gesprochen.
Zudem werde in der vorliegenden
Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich im Falle der Sonntagsöffnung
nicht nur um einzelne Straßen handeln dürfe.
Er bemerkt, die zusätzliche Öffnung
von Geschäften an Sonntagen in Elsey bedeute vier zusätzliche Sonntage, da die
Werbegemeinschaften sich ja keine Konkurrenz machen wollten.
Herr Eschenbach ist dafür, auch Elsey
diese Möglichkeit zu geben. Ihn interessiere nur, welche Straßen und Geschäfte
genau gemeint seien. Dies müsse genau definiert werden, genauso, wie es in der
Innenstadt der Fall sei.
Herr Leisten erklärt, die Planung gehe
nicht nur von der Ladengemeinschaft in der Möllerstraße aus, sondern auch von
der neuen Werbgemeinschaft um Berlet.
Berlet selbst sei zur Zeit noch die
zentrale Stelle, Möbel Stein gehöre auch noch dazu.
Es sei schwierig zu definieren, wo
Elsey, Reh oder Henkhausen anfangen oder enden.
Darüber könne man ewig diskutieren.
Herr Strüwer weist darauf hin, dass es
sich bei dem Beschlussvorschlag um eine grundsätzliche Klärung der Problematik
handele. Durch die Tischvorlage sei ja schon Vieles klargestellt worden. Er
denke, man könne die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an bestimmten
Sonntagen nicht durchführen, ohne z.B. kulturelle Aktionen einzubinden.
In der Bezirksvertretung werde man in
einem zweiten Schritt auch zu einem Satzungsbeschluss kommen müssen, in welchem
dann auch die genauen Einzugsgebiete und Straßen benannt werden müssten, in
welchen die verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürften.
Herr Dr. Neimeier teilt mit, er sei
zutiefst davon überzeugt, dass auch bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten
kein größerer Umsatz gemacht werde.
Vor allem Inhaber kleinerer Geschäfte
würden an Sonntagen nur sehr ungern arbeiten.
Er hege den Verdacht, es handele sich
hier vor allem um das Interesse der Firma Berlet.
Wenn es überhaupt eine Auswirkung
habe, dann die, dass eine Umverteilung stattfinde und die größeren Händler oder
die sehr zentral gelegenen Geschäfte gewönnen, die kleineren Fachhändler aber
verlören.
Herr Palsherm meint auch, es gehe hier
in erster Linie um die Firma Berlet. Er sehe auch in den erweiterten
Öffnungszeiten für die Möllerstraße keinen Sinn, da es dort unter anderem drei
Apotheken und zwei Kneipen etc. gebe. Was an zusätzlichen sonntäglichen
Öffnungszeiten sinnvoll sei, könne er nicht erkennen.
Wenn Berlet und die Möllerstraße
gleichzeitig geöffnet hätten, frage er sich, wohin sich die Massen verliefen.
Herr Hulvershorn weist Herrn Palsherm
auf das Schreiben des Rechtsamtes hin.
Herr Palsherm antwortet, gerade weil
in dem Schreiben von einzelnen Straßen die Rede sei, habe er noch einmal
bezüglich der Gebietsabgrenzungen nachgefragt.
Herr Leisten hält es für unangebracht,
nur weil die Firma Berlet maßgeblich beteiligt sei, eine ablehnende Haltung
einzunehmen. Er selbst habe vor einigen Wochen an einer Versammlung der neuen
Werbegemeinschaft teilgenommen. Mehr als dreißig selbständige Unternehmer seien
anwesend gewesen, die sich der Werbegemeinschaft angeschlossen hätten. Die
Firma Berlet wolle etwas in den Hintergrund treten, da dauernd von Seiten der
Verwaltung und auch der SPD diese ablehnende Haltung eingenommen würde. Nur
weil ein prominenter Name an der Spitze stehe, könne man nicht behaupten, es
ginge nur um Berlet. Dies sei nicht wahr. Diese neue Werbegemeinschaft habe
mehr Mitglieder, als die Werbegemeinschaften in der Innenstadt und in der
Möllerstraße zusammen.
Herr Buschkühl zieht seinen
Wortbeitrag zurück.
Herr Dr. Schmidt macht noch einmal
deutlich, dass es bei der Tischvorlage um eine prinzipielle Klärung gehe. Hier
sei eine Rechtsauskunft gegeben worden, zu der man stehen könne, wie man wolle.
Nun müsse man abwarten, ob ein
entsprechender Antrag seitens der Werbegemeinschaften gestellt werde. Erst dann
müsse man entscheiden. Eventuell sei es sinnvoll, seitens der Bezirksvertretung
vorab mit den Werbegemeinschaften Gespräche zu führen, ob z.B. konkurrierende
Veranstaltungen gewollt seien, wie man sich diese verkaufsoffenen Sonntage im
Allgemeinen vorstelle. Diese Gespräche hätten ja auch etwas mit Steuerung zu
tun, die durchaus von der Bezirksvertretung ausgeübt werden könne.
Oder aber man genehmige vielleicht zunächst nur zwei
Sonntage und führe anschließend ein Gespräch, man habe ja alle Möglichkeiten in
der Hand.
In der Tischvorlage gehe es bislang
nur um die allgemeine rechtliche Möglichkeit.
Herr Leisten bemerkt, die
Stellungnahme des Rechtsamtes sei erheblich positiver ausgefallen als erwartet.
Herr Palsherm möchte klarstellen, was
er gemeint habe. Selbstverständlich habe er die Stellungnahme gelesen. Er gehe
ihm auch nicht darum, ob Berlet geöffnet habe oder nicht. Die Frage sei für ihn
die Diskrepanz zwischen dem Begriff “Ortsteil Elsey” in der
Beschlussvorlage, und der Aussage des Rechtsamtes, die verkaufsoffenen Sonntage
dürften nicht nur in einzelnen Straßen durchgeführt werden. In der derzeitigen
Diskussion werde aber immer von einzelnen Straßen gesprochen. Dies wolle er
lediglich klären, gegen die Firma Berlet habe er nichts. Er habe auch nichts
dagegen, wenn an zusätzlichen Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden dürften.
Herr Hulvershorn antwortet, das habe
er selbst auch gar nicht anders verstanden.
Herr Eschenbach meint, man solle den
Gedanken von Herrn Dr. Schmidt aufgreifen und versuchen, die Gruppen an einen
Tisch zu bringen. Dann könne eine Absprache erfolgen und die Bezirksvertretung
könne anschließend entscheiden, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, jemandem
durch den Beschluss Schaden zugefügt zu haben.
Herr Leisten schlägt vor, davon
abzusehen, zwischen Elsey und Reh/Henkhausen noch einmal zu differenzieren,
sonst habe man in Hohenlimburg zwölf verkaufsoffene Sonntage.
Herr Arnusch sagt, eigentlich dürfte
die Gebietsabgrenzung kein Diskussionsgrund sein.
Es gebe einen Stadtplan, auf dem Elsey
klar definiert sei.
Außerdem weist er darauf hin, dass er
sich als Arbeitnehmervertreter wünsche, dass es dann aber auch bei diesen vier
Tagen bleibe und man nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, bei fünf oder
sechs Tagen ende.
Herr Königsfeld stellt fest, dass sich
der Beschlussvorschlag erledigt habe, da der Bericht der Verwaltung schon
vorliege und zitiert aus dem Erlass, auf den sich das Rechtsamt in der
vorliegenden Stellungnahme gestützt habe.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung, die
ja nun erst entwickelt werden müsste, sobald entsprechende Anträge vorliegen,
werde diese ja in den städtischen parlamentarischen Gremien zur Beratung und
Abstimmung vorgelegt. Bevor es dazu komme, verlange der Erlassgeber des Landes
Nordrhein-Westfalen die Beteiligung der Gewerkschaften, Einzelhandelsverbände
und Kirchen. Er wisse, dass dies mit einem erheblichen Aufwand von der
zuständigen Stelle durchgeführt werde.
Bislang könne man aufgrund der
Berichtsvorlage den Sachverhalt einfach zur Kenntnis nehmen.
