23.01.2020 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 23.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen begrüßt ausdrücklich die klimaschutzrechtlichen Auflagen, die im Bebauungsplan bei der künftigen Bebauung gemacht werden. Sie möchte wissen, wie diese Auflagen kontrolliert werden sollen.
Herr Keune teilt mit, dass diese Auflagen im Baugenehmigungsverfahren überprüft werden.
Frau Schuchardt bittet die Pläne im Internet zu überprüfen. Hier sei die Legende zu dem Plan nicht zu erkennen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich
der Begründung vom 16.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 16.12.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Holthausen im
Stadtbezirk Mitte und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 in Flur 2 sowie das Flurstück 582 in Flur 1. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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1
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831,5 kB
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717 kB
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610,5 kB
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