19.10.2005 - 3.5 Erwerb des Grundstücks Hohenlimburger Str. 100

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Wortprotokoll

Herr Königsfeld verweist auf eine am selben Tage eingegangene Mitteilung der Fachverwaltung.

Nach wie vor bemühe sich der Nachlassverwalter des Grundstückes Hohenlimburger Str. 100 darum, die erforderliche Löschungsbewilligung von denjenigen zu bekommen, die für das Grundstück entsprechende Pfandrechte hätten. Solange diese nicht vorlägen, könne ein Grundstückserwerb nicht getätigt werden. Man bleibe zuversichtlich, die erforderlichen Löschungsbewilligungen bald vorliegen zu haben.

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