19.10.2005 - 4.1 Entwicklung des offenen Ganztagsbetriebs an den...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Sachstandsbericht der Fachverwaltung liegt als Tischvorlage aus.

 

Frau Schönke möchte wissen, wie das pädagogische Konzept der Ganztagsschulen aussieht, und wie die genannten 1€-Kräfte eingesetzt werden.

In dem Sachstandsbericht werde gesagt, dass eine Hausaufgabenbetreuung im Einzelnen nicht leistbar sei, was nach dem ursprünglich vorliegenden Konzept leistbar sein sollte.

 

Herr Jürgens antwortet, die Fachverwaltung habe versucht, möglichst umfassend über die Ganztagsschulen zu informieren.

Nicht der Schulträger, sondern die Schulen selbst seien verantwortlich für die einzelnen Konzepte und deren Umsetzung. Die Schulen suchten ihre Kooperationspartner selber aus.

Das beigefügte Konzept der Heideschule sei nur ein Beispiel, an einer anderen Schule könne dies anders aussehen, woanders könnten andere Schwerpunkte gesetzt worden sein, z.B. mehr im musischen, spielerischen, sportlichen Bereich oder im Bereich Hausaufgaben. Den Kooperationspartnern bleibe es auch überlassen, welche Leute eingestellt würden. Selbstverständlich werde von den Schulen erwartet, dass ausgebildete Betreuungskräfte eingesetzt werden. Gebe es diese nicht, so würde versucht, Einiges über 1€-Jobs zu regeln. So weit er wisse, laufe dies in einigen Fällen ganz erfolgreich, sei jedoch nicht typisch für die Ganztagsschulen.

 

Frau Sauerwein geht darauf ein, dass nicht alle Kinder am warmen Mittagessen teilnähmen. Lt. Vorlage bemühe man sich um eine Lösung. Sie möchte wissen, wie die Praxis zur Zeit aussehe. Ob ein Teil der Kinder zum Spielen gehe, während die anderen Kinder Essen bekämen? Sie könne sich vorstellen, dass dies pädagogische Probleme aufwerfe.

Hausaufgabenbetreuung werde von den Eltern stark gewünscht, und gerade dieser Bereich sei in Ermangelung pädagogischer Kräfte schwer leistbar. Darüber müsse man sich noch Gedanken machen.

Bezüglich der 1€-Jobs befürchte sie zudem eine missbräuchliche Auslegung der gegebenen Gesetzeslage, da klar sei, dass die eingesetzten Kräfte trotz Qualifizierung und obwohl ein Bedarf bestehe aus Kostengründen nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

 

Herr Jürgens weist darauf hin, dass die 1€-Jobs nicht typisch für die Ganztagsbetreuung seien. Die Entscheidung über den Einsatz von 1€-Kräften liege zudem bei den Kooperationspartnern und der ARGE.

Die Problematik der Hausaufgabenbetreuung liege darin, dass die Lehrkräfte und die Betreuer/-innen verschiedene Personen seien, und Lehrinhalte und Lehrziele des vormittäglichen Unterrichts von den Betreuern/-innen nicht immer nachvollzogen werden könnten. Sie sollen gar keine Hilfestellung geben, sondern sollen dabei sein und dafür sorgen, dass die Hausaufgaben erledigt würden. Dies sei in Ordnung, zu diesem Thema kämen aus den Schulen positive Rückmeldungen.

Großes Problem sei allerdings das Mittagessen. Es seien Küchen und Speiseräume gebaut worden, was natürlich zusätzliche Kosten verursacht habe, die die Eltern tragen müssen. Leider sei es so, dass ein Teil der Kinder mit Mittagessen versorgt werde, ein anderer Teil der Kinder jedoch in der Zeit beschäftigt werden müsse. Einzelne Schulen böten als Alternative kleine Snacks an, damit alle Kinder beteiligt werden können.

An einigen Schulen äßen fast alle Kinder mit, an anderen Schulen sei die angesprochene Problematik durchaus vorhanden.

 

Frau Schönke bemerkt, ihre Frage habe sich durch Frau Sauerweins Frage erledigt.

 

Herr Eschenbach möchte wissen, ob die Nachmittagsbetreuung an den Schulen annähernd gleich sei, ob es dafür Richtlinien gebe.

 

Herr Jürgens erwidert, es gebe zwar keine Richtlinien, jedoch ähnelten sich die Konzepte im Großen und Ganzen, auch wenn die Schwerpunkte etwas unterschiedlich seien.

 

Herr Leisten fragt, wer darüber entscheide, welche 1€-Kraft wo eingesetzt werde.

 

Herr Jürgens antwortet, soweit ihm bekannt sei, suchen die Kooperationspartner zunächst die Personen aus. Weiterhin beurteile die ARGE die Geeignetheit und müsse zustimmen.

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