03.12.2020 - 6.9.1 XXII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erklärt, dass bei der Ursprungsvorlage übersehen wurde, dass der Abfallentsorgungsvertrag im Jahr 2017 ergänzt wurde, wonach sich die Kündigungsfrist um ein Jahr verkürzt hat, damit die Verträge gleichlaufend mit denen der Stadt Dortmund geschlossen werden konnten. Daher wurde eine Ergänzungsvorlage angelegt. Die Kündigungsfirst für beide Satzung ist nun der 31.12.2021.

 

Herr König fragt, warum der Nachtrag über die Reduzierung der Kündigungsfrist nur die Unterschrift eines Geschäftsführers der Hagener Entsorgungsbetriebs GmbH (HEB) trägt, da eine Unterzeichnung durch beide Geschäftsführer hätte vorgenommen werden müssen. Inhaltlich merkt er an, dass die Erhöhung der Abfallgebühren unteranderem auf die Inbetriebnahme der Betriebshöfe in Haspe und Hohenlimburg zurückzuführen ist. Vor Jahren hat die HEB GmbH bei einer Gebührenkalkulation 3 % eingerechnet für die Inbetriebnahme dieser Höfe. Er fragt daher nach, inwieweit die Erhöhung aufgrund der Inbetriebnahme der Wertstoffhöfe korrekt ist.

 

Herr Gerbersmann verweist zunächst darauf, dass die Verträge erkennbar von beiden Geschäftsführern unterschrieben worden sind. Zu der Frage nimmt er insoweit Stellung, als dass in früheren Gebührenkalkulationen Wertstoffhöfe beinhaltet waren, diese allerding nicht gebaut wurden. Dadurch mussten entsprechende Gutschriften geleistet werden. Nun gibt es erneut konkrete Planungsabsichten, die Höfe auszubauen. Voraussichtlich wird es im Jahr 2021 ein Standortkonzept der HEB GmbH geben, dass zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ansonsten sind Preissteigerungen für die Tarifsteigerungen enthalten. Außerdem wurden durch den niedrigen Papierpreis geringere Erlöse erzielt.

 

Herr Hentschel fragt nach, ob die Leerung der Unterflurbehälter teurer geworden ist, als es geplant war, da es hierbei - aufgrund der geringeren Leerungen - eine Einsparung geben sollte.

 

Herr Gerbersmann sichert eine Beantwortung der Frage zur Ratssitzung zu.

 

[Anmerkung der Schriftführung:

Herr Gerbersmann gibt folgene Beantwortung zum Protokoll:

Im Bereich der Unterflurbehälter ergibt sich nur ein leichter Kostenanstieg. Dieser resultiert aus gestiegenen Kosten, die die HUI GmbH der HEB GmbH unter anderem für die Leerung der Unterflur- und Restmüllbehälter in Rechnung stellt. Bei den Unterflurbehältern konnten die höheren Kosten durch Tourenplanung und kürzere Fahrzeiten unter Berücksichtigung des leicht ausgebauten Unterflurnetzes weitestgehend kompensiert werden. Die Kostensteigerung ist im Vergleich zu den Leerungskosten sonstiger Restabfallbehälter allerdings unterproportional.“]

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt keine weiteren Fragen zu der Vorlage fest und lässt daher über den Beschluss der Ergänzungsvorlage (mit den in der Ursprungsanlage beigefügten Anlagen) abstimmungen.

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Beschluss:

 

Der XXII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0939/2020) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2021

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

1

 

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage