03.12.2020 - 3.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
1003/2020 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann bietet angesichts dessen, dass im Rat nun viele neue Mitglieder vertreten sind, an, dass er im Laufe der nächsten Monate in den Fraktionen und Ratsgruppen für Einzelgespräche zur Verfügung steht, sofern konkrete Fragen oder Erläuterungsbedarfe bestehen.
Er stellt fest, dass zum Stand des dritten Quartals ein Defizit im Haushalt von fast 37 Mio. € besteht. Die Darstellung ist so gewählt um die finanzielle Situation zu verdeutlichen, sofern es keine Coronahilfen geben würde. Das Defizit setzt sich aus Mehrausgaben, Gewerbesteuereinbrüchen und anderen Posten zusammen. In der Prognose zum dritten Quartal wurden 36,77 Mio. € ausgewiesen. Davon waren 56,5 Mio. € Verschlechterungen durch Corona und Verbesserungen durch Corona - insbesondere die Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen – in Höhe von 17,1 Mio. €. Somit bleibt ein Coronaschaden im Haushalt von 39,4 Mio. €. Das bereinigte Ergebnis – ohne Corona – liegt bei einem Plus von 2,63 Mio. €. Daher ist er der Hoffnung, ein voraussichtlich scheinbar ausgeglichenes Jahresergebnis präsentieren zu können. Die Gewerbesteuern liegen nun bei 68,4 Mio. €. Das bedeutet eine Verbesserung um rund 1,8 Mio. €. Nach jetzigem Stand geht er davon aus, dass der Ausgleichstopf vom Land für die Gewerbesteuerausfälle ausreichend ist, dass der Ansatz von 100 Mio. € (in der Kombination aus tatsächlich erzielten Gewerbesteuern und Gewerbesteuererstattungen aufgrund des Ausfalls) erreicht werden kann. Zum Stichtag lagen 309 Stundungen mit einem Volumen von 7,7 Mio. €, sowie 70 Stundungen bei den Vergnügungssteuern mit einem Volumen von 6 Mio. € vor. Dem Bericht sind auch Hinweise zu Coronaschäden der Beteiligungen und Gesellschaften zu entnehmen.
Der Schuldenstand beträgt aktuell genau 1 Mrd. €. Des Weiteren weist er auf die Verschlechterungen und Verbesserungen im Vergleich zum Jahr 2019 hin. Ein erheblicher Punkt in der Verschlechterung ist im Rückgang der Einkommenssteuer um 9,5 Mio. € zu sehen.
Herr Hentschel möchte wissen, mit welcher Mehrbelastung pro Jahr der Kämmerer ab 2025 rechnet, da die Schulden ab diesem Zeitpunkt abgebaut werden müssen.
Herr Gerbersmann verdeutlicht, dass er die Frage derzeit nicht beantworten kann, da nicht nur aus dem Jahr 2020, sondern auch aus den Folgejahren die Coronaschäden berücksichtigt werden müssen. Es gibt derzeit keine Regelung dazu, wie lange die Coronaschäden in das Sonderkonto gebucht werden dürfen. Bisher ist eine Abgrenzung nur bis zum Jahr 2021 möglich.
Herr König verweist auf die dargestellten Investitionen und stellt fest, dass die getätigten Investitionen rückläufig sind. Er merkt an, dass der Sonderaushalt für das Jahr 2025 ein großes Problem darstellen wird. Er fordert, weiterhin den Druck auf den Bund und das Land zu erhöhen.
Herr Gerbersmann stellt klar, die Möglichkeit die Coronaschäden auszubuchen ist eine „Hilfslösung“ ausgeglichen Haushalte darzustellen. Dieser Ausgleich ist allerdings nur ein „Scheinausgleich“, solange die Stadt Hagen keine Gelder tatsächlich bekommt. Die Schlussfolgerung, über die kommunalen Spitzenverbände weiterhin Druck auszuüben, ist richtig und teilt er. Die Schlussfolgerung bezüglich der Investitionen teilt er jedoch nicht. In der aufgeführten Tabelle sind nur Eigenanteile, nicht jedoch Zuschüsse die aus Programmen wie „Gute Schule“ o. ä. geleistet wird. Bei hohen Zuschüssen sinkt somit der Eigenanteil. Er verdeutlicht, dass es nicht seine Absicht ist, Investitionskredite weiter abzubauen. Es gibt vielerlei Gründe, weshalb geplante Investitionen nicht umgesetzt werden können.
Anlagen zur Vorlage
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