03.12.2020 - 6.36 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.36
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fritzsche bedankt sich für den guten Kompromiss, der in der Ratssitzung am 01.10.2020 gefunden worden ist. Es wurde beschlossen einen Ausgleich im Umfang der vorhabenunabhängigen Teilfläche im Rahmen des FNP vorzunehmen. Er bittet Herrn Keune zu beantworten, wo dieser Ausgleich vorgenommen werden soll.
Herr Keune teilt mit, dass er weder beantworten kann, wo noch wann dieser Ausgleich vorgenommen werden kann. Er kann hingegen beantworten dass, der Ausgleich im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans vorzunehmen ist.
Herr Thieser weist darauf hin, dass im Rahmen der Aufstellung zum Regionalplan in der Bezirksvertretung Haspe beschlossen wurde, den linken Teil der Schülinghauser Straße als Gewerbegebiet mit aufzunehmen. Auf Antrag der Verwaltung wurde dann der gesamte rechte Bereich dieser Straße mit aufgenommen. Man hätte beantragen können, die Ersatzfläche auf der anderen Seite vorzumerken.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt keine weiteren Wortbeiträge fest und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 112 - Grundschötteler Straße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen schließt das Gebiet im Bereich der Grundschötteler Straße ab. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 63.194 m².
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dies ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
