03.09.2020 - 4.6 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Digitale Offens...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr König berichtet, dass der Presse zu entnehmen war, dass die Stadt Hagen Schwierigkeiten damit hat, das Förderprogramm bezüglich der digitalen Endgeräte umzusetzen. In der Stellungnahme der Verwaltung wurde angeführt, dass der Verwaltungsvorstand am 25.08.2020 ein Konzept dazu erarbeitet hat. Er fände es gut, wenn dieses Konzept auch den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt würde. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Verwaltung sich nun in der Ratssitzung im Oktober den Auftrag geben lassen will, ein Konzept zu entwickeln. Die Verwaltung hätte diese Arbeit bereits durchführen und die Ergebnisse dem Rat darstellen können. Er fragt nach, wann es die ersten erkennbaren und konkreten Ergebnisse zum Fördergegenstand des DigitalPakts gibt.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass die Verwaltung bei der Digitalisierung von Schulen die Förderprogramme, anders als von Herrn König dargestellt, sehr wohl nutzt. Das Förderprogramm zur Sofortausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten ist ein zusätzliches Programm zum DigitalPakt. Dies ist erst im Juni dieses Jahres veröffentlicht worden. Er bedauert, dass man das Verfahren bis zum 31.12.2020 vollständig abgewickelt haben muss, um die Förderung zu erhalten. Auf diese Schwierigkeit haben die Stadt Hagen, wie auch alle anderen Kommunen, sowie der Städtetag hingewiesen. Das Programm sieht keine konkreten Kriterien zur Verteilung der Geräte vor. Es fehlt auch ein Konzept dazu, die Geräte an – vorher an den Schulen abgestimmte – Medienkonzepte anzupassen. Die Hagener Schulen haben hier in Vorbereitung des DigitalPakts inzwischen Medienkonzepte erstellt. Durch das vorliegende Programm werden zwar die Endgeräte gefördert, allerdings ist noch nicht geklärt, wie sich der Breitband- und der WLAN-Anschluss in den Schulen ausgestalten. Dennoch hat sich die Verwaltung – trotz der falschen Reihenfolge – richtigerweise dazu entschlossen, das Förderprogramm in voller Höhe ausschöpfen zu wollen. Natürlich müssen noch weitere Fragen geklärt werden, wie z. B. was mit defekten oder gestohlenen Geräten geschieht. Er betont seine Skepsis, ob die in ganz Nordrhein-Westfalen fast in sechsstelliger Höher benötigten Endgeräte beschafft werden können. Eine Fördervoraussetzung ist, dass die Geräte vier oder fünf Jahre laufen. In diesem Zusammenhang hat man sich für das Produkt iPad entschieden, da dort eine solche Laufgarantie gegeben wird. Nach Einschätzung der Verwaltung werden rund 7.000 Endgeräte von dem Fördervolumen abgedeckt. Er geht davon aus, dass die Ausschreibung, die mit Hochdruck betrieben wird, bald fertiggestellt ist. Er bemerkt, dass Kommunen, die die Ausschreibung schon vorgenommen haben, sich schon im Vorfeld dazu entschlossen haben, aus dem DigitalPakt Endgeräte zu bestellen und nun einen Wechsel auf dieses Förderprogramm vorgenehmen. Bezüglich der von Herrn König geäußerten Kritik merkt er an, dass es um die Grundsatzentscheidung geht, ob mit den Fördermitteln des DigitalPakts zunächst in feste Infrastruktur – also Breitbandausbau, strukturierte Verkabelung und WLAN-Ausbau – investiert werden soll. Hierzu möchte die Verwaltung eine Positionierung des Rates.

 

Frau Pfefferer merkt an, dass die Veröffentlichung des Förderprogramms durch das Ministerium im Juni erfolgt ist. Sie fragt nach, wieso die Ausschreibung daher nicht schneller erfolgt ist bzw. ob es diesbezüglich Optimierungsbedarf innerhalb der Verwaltung gibt.

 

Herr Gerbersmann widerspricht, da nicht einfach Endgeräte aus der Eile heraus bestellt werden sollten, ohne sich vorher Gedanken darüber zu machen.

 

Herr Thielmann spricht sich dafür aus, dass die Geräte nicht möglichst preiswert, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten beschafft werden sollen. Er versteht nicht, wieso das Land die Geräte nicht zentral beschafft, sondern eine dezentrale Beschaffung angestrebt wird.

 

Herr Gerbersmann bedankt sich für den Hinweis und berichtet, dass über die KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) versucht wurde, eine gebündelte Beschaffung anzustreben.

 

Herr Thieser stimmt Herrn Gerbersmann zu, dass es keinen Sinn ergibt tausende Geräte zu bestellen, wenn in den Schulen nicht die Gegebenheiten vorherrschen, um die Geräte dann auch zu nutzen. Er fragt nach einer Übersicht, wie viele Schulen bereits mit Breitband ausgestattet und wlanfähig sind und bei wie vielen Schulen dies noch nicht der Fall ist bzw. in was für einer Zeitschiene dieser Zustand erreicht werden kann. Des Weiteren wirft er weitere Fragestellungen zu den Endgeräten auf (Geräte je nach Schülerzahl? Für welche Klassen gibt es die Geräte? Wer verwaltet diese? […]).

 

Herr Oberbürgermeister Schulz greift die von Herrn Thieser aufgeworfenen Fragen auf und erläutert, dass es vor diesem Hintergrund richtig war, trotz der Fragen die Endgeräte auszuschreiben. Hätte man all diese Fragen bereits im Vorfeld beantworten wollen, hätte das Verfahren nicht vor dem Stichtag abgewickelt werden können. Die Fragen sollen aber auf jeden Fall geklärt werden.

 

Herr Gerbersmann verdeutlicht, dass der Bund und das Land Förderprogramme aufgelegt haben. Das Förderverfahren des Bundes ist für die Stadt Hagen mit einer Summe von rund 25 Mio. € Fördermitteln positiv verlaufen. Diese Förderung ist die größte Einzelförderung im Regierungsbezirk und eine der größten Einzelförderung im Land Nordrhein-Westfalen. Über die Förderung des Bundes werden – bis auf 17 Schulen – alle Schulen versorgt, die bislang unterversorgt gewesen sind. Die Firma Innexio – die die Ausschreibung gewonnen hat – kann aufgrund der Corona-Pandemie den ursprünglich genannten Zeitrahmen nicht einhalten. Ferner obliegt es der Firma selbst, in welcher Reihenfolge und in welcher Geschwindigkeit der Ausbau erfolgt. Bislang ist die Verwaltung mit Innexio in einem guten Kontakt. Weiter erklärt er, dass es angeschlossen an das Bundesprogramm ein Förderprogramm des Landes gibt, über das die restlichen 17 Schulen versorgt werden. Die Verwaltung konnte bislang kein Geld aus diesem Förderprogramm abrufen, da das Programm erst in Anspruch genommen werden kann, wenn man das Bundesprogramm in Anspruch genommen hat.

 

Herr Walter wirbt dafür, auch die Eltern und die Kinder mitzunehmen, da das Land nicht alle Schülerinnen und Schüler mit einem Gerät ausstatten wird. Hier müssen gegebenenfalls die Eltern zusätzliche Geräte beschaffen. Daher begrüßt er es Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen.

 

Herr Gerbersmann betont, dass auch diese Fragen natürlich gerne vorab geklärt worden wären. Die Verwaltung wäre allerdings Gefahr gelaufen, die Geräte nicht rechtzeitig zu beschaffen und somit das Verfahren nicht rechtzeitig abzuschließen. Selbstverständlich wird es Konflikte mit den Eltern geben, die kein gefördertes Gerät erhalten und dieses dann selbst anschaffen müssen, weil die Schule sich im Rahmen des pädagogischen Konzeptes auf Unterricht mit den Endgeräten einstellt.

 

Herr Klepper begrüßt, trotz der noch offenen Fragen die Entscheidung, die Förderung nutzen zu wollen. Er fragt nach, ob es möglich ist, auf eine Verlängerung der Frist hinzuwirken.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt den Wunsch einer Verlängerung der Frist, macht aber deutlich, dass die Entscheidung beim Land liegt.

 

Herr König weist darauf hin, dass das Vorgehen des Landes offenbar sehr unstrukturiert abläuft. Er fragt nach, ob es passieren kann, dass in den Kommunen unterschiedliche Systeme verwendet werden und ein Schüler bei einem Umzug das Gerät dann nicht mehr nutzen kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das Gerät bei einem Umzug an der Schule verbleiben würde.

 

Herr Sondermeyer fragt nach, ob es Überlegungen gibt,  wie mit einkommensschwachen Familien umgegangen werden soll oder ob es eine Anweisung an das Jobcenter gibt, die restriktive Haltung, was die elektronische Ausstattung der Kinder angeht, zu lockern.

 

Herr Gerbersmann äußert seine Verwunderung über die Frage, da seiner Meinung nach klar gewesen ist, dass die Geräte nur an Bedürftige ausgegeben werden. Es bleibt dennoch zu hoffen, dass das Land klare Kriterien zur Ausgabe der Geräte festlegt.

 

Herr Wisotzki fragt, ob die Spielbrinkschule eine der 17 Schulen ist, die durch Landesmittel nachgerüstet werden.

 

Herr Gerbersmann geht davon aus, klärt das allerdings nochmal.

 

Herr Sondermeyer erläutert seine Frage insofern, als dass Jobcenter erst durch Gerichtsurteile dazu verpflichtet werden, entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Eiche widerspricht Herrn Sondermeyer, dass man dem Jobcenter nicht unterstellen kann, rechtswidrig Leistungen zurückzuhalten. Auch wenn es in Einzelfällen Klagen gibt, ist in diesen Fällen die Rechtslage oftmals nicht bestimmt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es bei dem Tagesordnungspunkt nicht um Jobcenter-Leistungen, sondern um die Digitalisierung an Hagener Schulen geht. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt wird der Bericht zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht bezüglich der Beschaffung, Verteilung und Wartung von digitalen Endgeräten an Hagener Schulen zu geben.

 

Die SPD-Ratsfraktion behält sich nach dem Sachstandsbericht vor, Anträge zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

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 Zur Kenntnis genommen