03.09.2020 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert den aktuellen Stand sowie den Quartalsbericht zum 30.06.2020. Ziel des Berichtes war es, die bislang feststehenden Verbesserungen und Verschlechterungen in Zusammenhang mit Corona darzustellen. Die Maßnahmen, für die noch keine konkreten Regelungen getroffen worden sind, finden keine Berücksichtigung im Bericht. Darunter fällt zum Beispiel die Erstattung der Gewerbesteuerausfälle. Zwar haben sich die Länder und der Bund über die Hilfe in einer bestimmten Summe verständigt, jedoch ist noch unklar, in welcher Art und Weise eine Verteilung an die Gemeinden ablaufen wird. Weitere, kleinere angekündigte Maßnahmen sind ebenfalls nicht im Bericht enthalten. Er erläutert, wie die coronabedingten Kosten zum aktuellen Stand erfasst werden könnten, weist allerdings darauf hin, dass es hierzu keine Ausführungshinweise des Ministeriums gibt.

Des Weiteren verweist er auf die Verschlechterungen, die sich – sofern keine weiteren Hilfen geleistet würden – auf 72,9 Mio. € belaufen. Seit Jahresbeginn ist im geplanten Anordnungssoll der Gewerbesteuer bereits eine Verschlechterung von rund 20 Mio. € zu verzeichnen. Gegenüber dem Haushaltsansatz für 2020, der 100 Mio. € beträgt, sackte das Steuersoll infolge der Coronakrise auf nunmehr circa 65 Mio. € ab. Andere Kommunen rechnen mit einem Einbruch von 10 – 20 % des Ist-Betrages. Bei der Stadt Hagen wird sich dieser Einbruch auf circa 35 – 40 % des Ist-Betrages belaufen, da viele der Gewerbesteuerzahler aus der Automobilzulieferer-Branche kommen. Dennoch konnten auch einige Verbesserungen in Höhe von 28,3 Mio. € erreicht werden.

Er erklärt, dass es im Bereich der Liquidität eine deutliche Verbesserung gibt. Diese lässt sich darauf zurückführen, dass das Land eine Zahlung vorgezogen hat, die für Ende September vorgesehen war.

 

Herr Kiszkenow fragt nach, ob die noch fehlenden 20 % Haushaltsmittel für die Bezirksvertretungen noch freigegeben werden.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass in den letzten 15 Jahren, immer zum Jahresbeginn eine Haushaltsverfügung erlassen wurde. Darin werden die Haushaltsstellen üblicherweise in Tranchen freigegeben. Nur die Haushaltsstellen, die durch Verträge oder durch gesetzliche Verpflichtungen vollständig gedeckt sind, werden komplett freigegeben. Hintergrund der stufenweisen Freigabe sind die Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO), der Gemeindeordnung (GO NRW) aber auch des Stärkungspaktes. Er zitiert aus § 25 Abs. 2 KomHVO: „soweit und solange die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, kann die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen durch die Kämmerin oder den Kämmerer gesperrt werden“. Zunächst waren nur 60 % freigegeben. Da er von verschiedenen Seiten gebeten wurde, zumindest bei den Bezirksvertretungen darüber nachzudenken, wurden weitere 20 %, also nunmehr 80 % der Haushaltsmittel, freigegeben. Sollte absehbar sein, dass der Haushalt nach dem Covid-19-Folgen-Gesetz ausgeglichen sein wird, kann er sich vorstellen, 100% der Haushaltsmittel freizugeben.

 

Herr König verweist auf das Antwortschreiben des ständigen Vertreters des Abteilungsleiters des Ministerpräsidenten zur Resolution der Stadt Hagen bezüglich der Altschuldenproblematik. Dass das Schreiben an den zuständigen Landesminister weitergegeben wurde, macht deutlich, dass der Ministerpräsident die Altschuldenproblematik der Kommunen nicht ernst nimmt. Das ist bedauerlich.

Er verdeutlicht, dass seiner Meinung nach die vom Kämmerer angesprochene Bewirtschaftungsregelung eine Haushaltssperre darstellt und fragt diesbezüglich nach, was mit Projekten im Sozial- und Jugendbereich ist, die von der Politik als wichtig angesehen werden und welche Projekte davon betroffen sind, die der Rat beschlossen hat. Er konkretisiert die Frage, was die anteilige Sperrung von Haushaltsmitteln für Investitionen und Zuschüsse – bei denen die Stadt einen Eigenanteil trägt – bedeutet.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass Investitionen gar nicht gesperrt sind, da diese keine direkten Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt haben. Im Bereich Projekte, die im Haushaltsplan beschlossen wurden, werden weitere Mittel freigegeben, wenn die bislang verwendeten Mittel nicht ausreichen. Hier liegt auch der Unterschied zwischen einer Bewirtschaftungsverfügung und einer fixen Haushaltssperre. Einige Bereiche sind schon zu 80 % - zum Teil auch schon zu 100 % - freigegeben, weil die Freigabe zwingend nötig war. Grundsätzlich geht es bei der Bewirtschaftungsverfügung darum, dass bisher nicht verausgabte Mittel tatsächlich dann erst verausgabt werden, wenn Ihre Verausgabung zwingend nötig ist. Es geht ausdrücklich nicht darum, Projekte die vom Rat beschlossen wurden, aufzuhalten.

 

Herr Riechel bedankt sich für den Bericht und merkt an, dass die Covid-Belastungen gut herausgearbeitet wurden. Auch wenn das Land in diesem Kontext  mit schnellen Hilfen reagiert, ist es wünschenswert, dass das Land auch bei der Altschuldenproblematik ähnlich reagiert.

 

Herr Gerbersmann informiert darüber, dass auch der Fachverband der Kämmerer das Signal an das Land gegeben hat, dass nach der bedauerlichen Absage vom Bund, das Land Nordrhein-Westfalen nun in der Verantwortung gesehen wird, die Altschuldenproblematik zu lösen. Er hofft, dass am Ende eine Lösung gefunden wird, die der Stadt Hagen nicht nur bei den laufenden Kosten, sondern auch bei den Altlasten hilft. Wenn die Kommunen insgesamt in einer besseren wirtschaftlichen Lage und nicht mehr durch Altschulden belastet sind, sind sie eher in der Lage, Krisen mit einer normalen wirtschaftlichen Schwankung abzufangen.

 

Herr Wisotzki erklärt, dass die Coronakrise verdeutlicht, dass die Stadt Hagen ein Einnahmeproblem hat. Die Einnahmen können gerade im Bereich der Realsteuern verbessert werden. Dazu müssen Brachflächen reaktiviert und neue Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können neue Betriebe angesiedelt oder vorhandene Betriebe erweitert werden, um somit Einnahmeausfälle zu kompensieren.

 

Herr Sondermeyer erklärt, dass es gerade in der Krisenzeit wichtig ist, Mittel unkompliziert und schnell freizugeben. Die Bezirksvertretungen unterstützen die Initiativen und kleinen Vereine vor Ort. Daher sind die Bezirksvertretungen auf die weiteren 20 % der Haushaltsmittel angewiesen. Er appelliert darfür, die Haushaltsmittel so bald wie möglich freizugeben. 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3354&TOLFDNR=300959&selfaction=print