04.06.2020 - 5.14 Zuschusszahlung der Hagener Versorgungs- und Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass aufgrund eines Vertrages zwischen der HVG und dem Hohenlimburger Schwimmverein jährlich ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € an den Hohenlimburger Schwimmverein gezahlt wird. Die HVG merkte hierzu an, dass die Summe dem Vertrag nach nur gezahlt werden kann, wenn die Leistung des Schwimmbetriebs sichergestellt ist. Herr Oberbürgermeister Schulz macht das außerordentliche ehrenamtliche Engagement des Schwimmvereins deutlich. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendig, durch einen Zuschuss dafür zu sorgen, dass die Existenz des Schwimmbades in Henkhausen nicht gefährdet wird und das Schwimmangebot auch in künftigen Jahren aufrechterhalten bleiben kann. In Abstimmung mit der HVG wird daher der Vorschlag gemacht, die Weisung zu erteilen, den Zuschuss in Höhe von 50% zu leisten.
Beschluss:
Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH an den Hohenlimburger Schwimmverein e. V. abweichend vom zwischen den Parteien bestehenden Vertrag einen pauschal um 50 % gekürzten Zuschuss in Höhe von 25.000,- € für das Jahr 2020 zahlt.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
