04.06.2020 - 5.10 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wisotzki stellt fest, dass die sich Umsetzung der Erneuerung der Rathausfassade nur noch schwierig realisieren lässt. Da die Zuschüsse für nicht umgesetzte Fördermaßnahmen zurückgezahlt werden müssen, und die Verwaltung auf Planungskosten in Höhe von 900.000 € sitzen bleibt, fragt er nach, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Projekt doch noch realisiert werden kann.
Herr Gerbersmann erklärt, dass es nicht vorgesehen ist, das Projekt fallenzulassen. Es wird versucht, im Folgehaushalt eine entsprechende Finanzierung darzustellen. Darüber hinaus wird geprüft, ob aus dem beschlossenen Konjunkturpaket eine neue Finanzierung dargestellt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Absicht des Verwaltungsvorstandes sind die Planungsmittel nicht verloren. Zwar müssen die bereits empfangenen Fördergelder aus diesem Topf zurückgezahlt werden, allerdings entsteht dadurch kein ergebniswirksamer Schaden. Er hält daran fest, dass die Maßnahme vernünftig ist und an der Fassadensanierung festgehalten werden sollte.
Herr Wisotzki verweist darauf, dass seine Frage nicht beantwortet wurde, da er wissen möchte, zu wie viel Prozent die Umsetzung realisiert wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz führt aus, dass die Verwaltung an dem Projekt festhält und zur Not der Politik eine Finanzierung aus Eigenmitteln vorschlagen wird, sofern keine andere Finanzierung möglich ist. Da er keine weiteren Wortmeldungen feststellt, lässt er über den Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht gemäß Anlage, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis und beschließt die unten aufgeführten Änderungen von Maßnahmen.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
Ferner ermächtigt der Haupt- und Finanzausschuss den Stadtkämmerer, den Betrag in Höhe von 599.591 € für die Rückzahlung der Fördermittel, die im Rahmen der Planung der Rathausfassade bei der Bezirksregierung abgerufen wurden, außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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