04.06.2020 - 5.13 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wisotzki weist darauf hin, dass in der Vorlage die Anlage ´Dahmsheide´, anstatt der Anlage ´Keplerstraße´ beigefügt ist. Weiterhin ist er der Meinung, dass es rechtlich schwierig ist, die Erschließung eines Grundstücks zu beschließen, wenn zuvor der Bebauungsplan nicht beschlossen wurde.
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass das rechtlich zulässig und notwendig ist.
Herr Keune teilt mit, dass es sich bei der Anlage um einen Fehler handeln muss. Bei der Zeichnung, die beigefügt ist, handelt es sich allerdings um die Keplerstraße. Bezüglich der Beschlussfassung der Erschließung, ohne zuvor den Bebauungsplan beschlossen zu haben, erklärt er, dass die Erschließung durch die HEG umgesetzt wird. Somit ist im Vorfeld gesichert, dass jemand bereit ist die Erschließung durchzuführen. Damit ist der Vorgang in Ordnung.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er unter dem Vorbehalt, dass in einem ansonsten wortgleichen Vertrag, lediglich die Überschrift falsch ausgewiesen wurde, vorschlagen möchte, den Beschluss trotzdem zu fassen. Sollte im Nachgang bei der sorgfältigen Prüfung festgestellt werden, dass sich die Anlage auch in anderen Inhalten unterscheidet, würde die Vorlage zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Herr Riechel stellt fest, dass lediglich die Papierform falsch ist und zu der Vorlage in ALLRIS die richtige Anlage hochgeladen worden ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt erneut an, dass die Anlage überprüft wird und dem Rat zur Kenntnis gegeben wird, sollte es sich um mehr als lediglich redaktionelle Fehler handeln. Unter dem zuvor benannten Vorbehalt stellt er die Vorlage zur Abstimmung.
[Anmerkung der Schriftführung: Die Vorlage wird mit der korrekten Anlagen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 23.03.2020 abschließend beraten]
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Tatsache, dass in einem ansonsten wortgleichen Vertrag nur die Überschrift falsch ausgewiesen wurde beauftragt, zur Sicherung der Eschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1/17 (678) „Wohnbebauung Keplerstraße“ mit der HEG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen. Sollte bei der nach der Sitzung erfolgten sorgfälgtigen Prüfung festgestellt werden, dass auch weitere Punkte inhaltlich anders sind wird die Vorlage zur Beschlussfassunf erneut vorgelegt.
Realisierungszeitpunk: Juni 2020
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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608 kB
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2
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(wie Dokument)
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254,4 kB
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