04.06.2020 - 5.7.2 Genehmigung von zwei Windenergieanlagen durch d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Wilfried Eversberg
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz führt aus, dass die beschlossene Klageerhebung fristgerecht erfolgt ist. Er verweist auf die beigefügte Einschätzung der Erfolgsaussichten des Klageverfahrens und darauf, dass der Verfasser – Herr Rechtsanwalt Tyczewski – von der Klage abrät. Über diese Einschätzung wollte die Verwaltung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in Kenntnis setzen, da sie dem zuvor gefassten Beschluss widerspricht. Daher hat die Verwaltung einen geänderten Beschlussvorschlag vorgelegt.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Aufgrund des kurzen Zeitraumes hatte die Fraktion nicht die Gelegenheit, die umfangreiche Stellungnahme zu studieren, zu bewerten und diese Bewertung zu beraten. Er bemerkt, dass die CDU-Fraktion nach der Beschlussfassung davon ausgegangen ist, dass die Zielrichtung seit mehreren Jahren ist, die Windenergieanlagen in Nachrodt-Wiblingwerde zu verhindern. Die Verwaltung wurde beauftragt, kritische Stellungnahmen abzugeben. Der Auftrag, Klage zu erheben, war mit einer inhaltlichen Bewertung verknüpft. Es wurde der Beschluss gefasst, dass aus verfahrenstechnischen Gründen eine andere Kanzlei beauftragt werden soll, die sich mit der Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei ins Benehmen setzen sollte. Er ist davon ausgegangen, dass bei der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei danach geschaut wird, dass explizite Erfahrungen darin vorliegen, kritische Anlagen zu verhindern. Seiner Meinung nach ist es nicht gelungen, eine solche Rechtsanwaltskanzlei zu akquirieren.
Herr Schmidt stellt zunächst für die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen verärgert fest, dass der Tagesordnungspunkt beraten wird. In der neuen Geschäftsordnung wird ausgeführt, dass, wenn ein Tagesordnungspunkt abschließend beraten und beschlossen worden ist, die Beratung zu dem gleichen Thema erst wieder nach sechs Monaten beantragt werden kann. Er geht davon aus, dass die Geschäftsordnung sowohl für die politischen Fraktionen, als auch für die Verwaltung gilt. Herr Schmidt merkt an, dass das Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Tyczewski zwar eine andere Rechtsauffassung darlegt, dies aber keinen signifikant neuen Sachverhalt darstellt. Des Weiteren führt er aus, dass Herr Rechtsanwalt Tyczewski Seminare anbietet, bei denen man lernt, wie man Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlage durchbringt. Die Haltung widerspricht der Beschlussfassung. Er fordert die Verwaltung auf, dass der Wille des Rates umgesetzt wird.
[Anmerkung der Schriftführung: Das Recht des Oberbürgermeisters nach § 48 Abs. 1 S. 1 GO, die Tagesordnung festzusetzen, wird mit dieser neuen Regelung insofern nicht eingeschränkt. Das wäre auch rechtlich unzulässig. Der Oberbürgermeister ist nach der GO oder der Geschäftsordnung zwar verpflichtet, bestimmte Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen. Soweit es aber keine Verpflichtung zur Aufnahme eines bestimmten Punktes in die Tagesordnung gibt, steht die Aufnahme von Tagesordnungspunkten dem Bürgermeister grundsätzlich frei (vgl. Beck-Online, Plückhahn/Faber in PdK NW B-1, Kommentar zu § 48 GO NRW, 2.1). Dies dürfte insbesondere für solche Punkte gelten, die der Oberbürgermeister aus seiner Sicht als Leitung der Verwaltung für beratungsbedürftig hält.
Aus diesem Grunde war die Aufnahme des o. g. Punktes in die Tagesordnung nicht zu beanstanden.]
Herr Riechel merkt an, dass das Gutachten die Bedenken bestätigt, die die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geäußert hat. Er stellt fest, dass die Stadtverwaltung die Kosten einer vollkommen aussichtslos dargestellten Klage zu tragen hat. Im Folgenden stellt er die Bedenken gegen diese Klage aus juristischer Sicht dar. Außerdem empfindet Herr Riechel das Signal, dass der Rat mit der Klage jetzt ausdrückt, nachdem man sich in der Vergangenheit für den Klimaschutz ausgesprochen hat, als peinlich.
Herr Wisotzki verdeutlicht, dass es seiner Meinung nach bei dem Thema Windenergie nicht um die Sache geht, sondern um Politik. Er erläutert, dass die Klage laut des Gutachtens unzulässig, unbegründet und nicht aussichtsreich ist. Herr Wisotzki stellt fest, dass es sowieso eine materiell-rechtliche Klage der Gemeinde Wiblingwerde geben wird. Die Beteiligung der Stadt Hagen beruht nur auf formalrechtliche Gegebenheiten. Auf dem Gelände, auf dem die Windenergieanlagen gebaut werden, ist die Stadt Hagen nicht zuständig und somit materiell-rechtlich nicht betroffen.
Herr Thielmann merkt an, dass der Gutachter darauf hinweist, dass die Klage unzulässig und unbegründet ist. Er ist kein Verfechter davon, Windenergieanlagen im Umfeld der Stadt Hagen aufstellen zu lassen. Die Stadt hat keinen Klagegrund. Daher sollte im vorliegenden Fall nicht geklagt werden.
Frau Timm-Bergs erläutert, dass Menschen in der Stadt Hagen ebenfalls durch die Windenergieanlagen betroffen sind. Sie verdeutlicht ihren Unmut über die Wahl des Rechtsanwalts Tyczewski.
Herr Strüwer legt dar, dass es üblich ist, dass verschiedene Rechtsanwaltskanzleien zu unterschiedlichen Auffassungen kommen können. Er führt aus, dass Rechtsanwalt Tyczewski, aus seiner Sicht, die falsche Wahl ist. Weiter kommt Herr Strüwer zu dem Ergebnis, dass der Rat der Stadt Hagen insoweit von den Windenergieanlagen betroffen ist, als dass dadurch Baugebiete, die im Flächennutzungsplan festgesetzt sind, einen negativen Einfluss erfahren. Außerdem kommt es zu einer eindeutigen Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes. Er erläutert, dass die finanziellen Kosten des Klageverfahrens, selbst bei einer Niederlage, nicht allzu hoch sein würden.
Herr König schlägt vor, die Diskussion zu beenden und in der Ratssitzung fortzuführen.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass sich eine Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn König insoweit erledigt hat, als dass kein weiterer Redner auf der Rednerliste ist. Nichtsdestotrotz möchte er noch eine Einlassung der Verwaltung zu der Auswahl des Rechtsanwaltes zulassen.
Herr Huyeng erklärt, dass eine der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien aus Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Windenergieanlagen ausgewählt wurde. Diese Kanzlei vertritt unter anderem auch die Interessen von Nachrodt-Wiblingwerde. Der Rechtsanwalt hat in seinem Gutachten sehr gut die Bewertung von Rechtsfragen dargelegt. Der Rechtsanwalt musste seine Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Klage mitteilen, da er sich andernfalls schadensersatzpflichtig machen würde. Der Vorwurf, dass hier ein Anwaltsbüro ausgewählt wurde, um die Verwaltungsmeinung zu bestätigen, weist Herr Huyeng entschieden zurück.
Herr Oberbürgermeister Schulz dankt Herrn Huyeng für die Ausführung und lässt über den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfassung zu vertragen, abstimmen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte rechtliche Stellungnahme des Herrn RA Tyczewski aus der Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg vom 26.05.2020 zu den Erfolgsaussichten der Klage der Stadt Hagen gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet von Nachrodt-Wiblingwerde zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Klagerücknahme zu.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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282,7 kB
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