04.06.2020 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass ein 11-Punkte-Plan zur Stärkung des Nahverkehrs der Ruhrmetropole unterzeichnet wurde. Der 11-Punkte-Plan wurde den Fraktionen bereits übersandt. Er berichtet über einzelne Punkte. Die Kooperation im östlichen Ruhrgebiet und der dort agierenden Verkehrsbetriebe soll zu der KMR (Kooperation Metropole Ruhr) ausgeweitet werden. Ein wichtiges Signal ist, dass im Ruhrgebiet ein starker und gut vernetzter Nahverkehr gebraucht wird. Er merkt weiter an, dass der RVR ausdrücklich die Bewerbung des VRR im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung unterstützt. Ein weiterer Punkt in dem 11-Punkte-Plan ist, vorbehaltlich der Bewilligung, die Ausrichtung auf eine vereinfachte und preisgünstigere Tarifstruktur. Er erläutert weiter, dass der 11-Punkte-Plan vorsieht, zusätzlich Metropol-Buslinien einzuführen, die den ÖPNV und SPNV erweitern sollen. Herr Oberbürgermeister Schulz merkt darüber hinaus an, dass mit dem 11-Punkte-Plan auch die Bundesregierung und die Landesregierung bezüglich der Finanzierung des ÖPNV angesprochen wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass es ein Gespräch mit dem Vorstand des VRR gegeben hat. Auf Vorstandsebene wird nun das Gespräch mit der MVG gesucht um gemeinsam eine Lösung für das Thema Umsteiger-Tarif zu finden.

 

Herr Keune informiert darüber, dass bezüglich des Letter of Intend (LoI) mit der DB Energie GmbH – über den in der letzten Ratssitzung entschieden wurde – am 02.06.2020 ein Schreiben der DB Energie GmbH eingegangen ist. Diese teilt mit, dass sie von dem vorgeschlagenen Ersatzstandort an der Dortmunder Straße Abstand nimmt. Die DB Energie GmbH hat eine Reihe von Gründen angeführt, wegen denen der Standort für sie nicht wirtschaftlich erscheint. Ausschlaggebend dafür war, dass eine Bodenuntersuchung ergeben hat, dass die Tragfähigkeit problematisch gewesen wäre und nur durch weitere kostenintensive Maßnahmen hätte hergestellt werden können. Gleichermaßen teilte die DB Energie GmbH in dem Schreiben mit, dass sie daran festhalten wolle, innerhalb der im LoI genannten Frist einen Alternativstandort zu finden. Demnach muss die DB Energie GmbH bis zum 09.07.2020 eine Freistellungserklärung erteilen, damit die Stadt Hagen auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs handlungsfähig wird.

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