30.04.2020 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert den Bericht zur Haushaltslage und den der Vorlage beigefügten Controlling-Bericht zum IV. Quartal 2019 und I. Quartal 2020.

Er berichtet über Verbesserungen und Verschlechterungen gegenüber der Planung. Nach dem vorläufigen Ergebnis hat die Verwaltung im Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von 4,4 Mio. € anstatt der ursprünglich geplanten 250.000 € erzielt. Dies ist eine Verbesserung von knapp 4 Mio. €.

Die Gewerbesteuerentwicklung im Jahre 2020 fällt nach einem guten Start der ersten zwei Monate, aufgrund der momentanen Lage, schlechter als geplant aus. Wie die Gewerbesteuer am Ende des Jahres aussieht, kann derzeit nicht beantwortet werden. Auch Einnahmen aufgrund der Vergnügungssteuer sind derzeit nicht realisierbar.

Der aktuelle Schuldenstand wird im Laufe des Jahres den Vorjahresstand deutlich überschreiten.

In welcher Höhe sich diese Auswirkungen niederschlagen, wird im weiteren Jahresverlauf noch zu betrachten sein. Trotz der bislang kurzen Dauer der Krise sind direkte Ausgaben für Maßnahmen des Krisenmanagements mit 740.000 € relativ hoch. Phasenweise sah sich die Verwaltung mit Beschaffungsproblemen, z. B. bei Masken und Desinfektionsmitteln, konfrontiert.

Erste Antworten darauf, wie die Verwaltung mit den Coronabelastungen umgehen wird, gibt es bereits. Das Stärkungspaktgesetz wurde so geändert, dass man per Gesetz davon ausgeht, dass die Haushaltssanierungspläne eingehalten werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass jede Unterschreitung des Haushaltssanierungsplanes folgenlos bleibt. Des Weiteren ist der Kämmerer derzeit nicht verpflichtet bzw. ist es nicht gestattet, Haushaltssperren zu verfügen, sobald wesentliche Abweichungen vom Haushalt erkennbar sind, da dies die Prozesse innerhalb der Verwaltung deutlich verlangsamen würde.

Außerdem muss die Stadtverwaltung bei Abweichungen keinen Nachtragshaushalt aufstellen. Von dieser Änderung wird aber aktuell kein Gebrauch gemacht. Des Weiteren wurde vom Kommunalministerium angekündigt, dass man aus Rücklagen, die es im Bereich des Stärkungspaktes gibt, die nicht abgeflossenen Mittel, an die Kommunen verteilen möchte. Dennoch werden weitergehende Unterstützungen benötigt.

Darüber hinaus hat sich das Ministerium Gedanken darüber gemacht, wie man mit den coronabedingten Folgen in den Haushalten umgeht, ohne gleichzeitig den Überblick zu verlieren. Hierzu sollen die coronabedingten Kosten aus den Haushalten ausgegliedert, entsprechend aktiviert (dazu muss die KommunaleHaushaltsverordnung -KomHVO- geändert werden) und die Belastungen über 50 Jahre abgeschrieben werden.

 

Herr König erklärt, dass er die Interpretationen der beschriebenen Unterstützung des Landes nicht anhand der schriftlichen Unterlagen nachvollziehen konnte. Demnach beschränkt sich die Möglichkeit, einen Ausgleich über 50 Jahre zu schaffen, auf Finanzausfälle bzw. –schäden, nicht aber auf die zusätzlichen Aufwendungen für z. B. die Reinigungsstandards oder Desinfizierung der Schulen. Der HFA sollte in der nächsten Sitzung deutlichmachen, dass es eine klare Position gibt, dass das Land die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen muss.

 

Herr Gerbersmann stimmt zu, dass es einer echten Unterstützung bedarf und unterstreicht, dass auch die Kommunen finanzielle Hilfe benötigen. Nach Austausch innerhalb des Städtetages gehen alle Beteiligten davon aus, dass auch Kosten an anderer Stelle, wie Beteiligungsbereich oder Reinigungsmaterial, als Finanzschäden erfasst werden müssen. Es wäre vernünftig einen Plan-Ist-Vergleich für 2020 zu machen, um die entsprechenden Belastungen zu ermitteln.

 

Herr Wisotzki erklärt, dass die Investitionskredite aus dem Jahr 2019 deutlich geringer als die aus dem Jahr 2011 sind. Er rät daher dazu, wieder verstärkt zu investieren.

 

Herr Gerbersmann merkt an, dass er den Eindruck habe, dass bei den Zahlen nicht zwischen konsumtiven und investiven Maßnahmen unterschieden wurde und dass im Haushalt mehr Investitionsmittel veranschlagt sind, als insgesamt verausgabt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass Geld, welches vom Bund und Land kommt, der regionalen Wirtschaft zu Gute kommt und hier für Nachfrage und Aufträge sorgt.

 

Herr Dr. Ramrath ergänzt, dass mit der Bahnhofshinterfahrung das größte Investitionsprojekt der letzten Jahre realisiert wurde und hierbei durch die Bezirksregierung die Auflage gemacht wurde, dass für die nächsten Jahre keine weiteren Großinvestitionen in Hager mehr getätigt werden sollen. Durch die erfolgreiche Öffnung der Bahnhofshinterfahrung kann nun der Blick auf andere Investitionstätigkeiten gerichtet werden und mit den ausgeglichenen Haushalten bei der Bezirksregierung darauf hingewirkt werden, dass durch eine offensivere Investitionspolitik die Genehmigung der Bezirksregierung erhalten kann.

 

Herr Wisotzki erklärt, dass für höhere Gewerbesteuereinnahmen, mehr Fläche entstehen muss, um dadurch mehr Gewerbe in Hagen platzieren zu können. Daher müssen Kredite im Bereich der Investitionen erhöht werden.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3352&TOLFDNR=296656&selfaction=print