30.04.2020 - 5.3 Weisung an die HVG zur Umsetzung der Sanierung ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG weist die HVG an, die im Förderantrag der Stadt Hagen dargestellten und bewilligten Maßnahmen betr. die Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit des Richard-Römer-Lennebades gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2019 (DS 0828/2019, 0828-1/2019, 0828-2/2019) in Abstimmung mit Stadt Hagen umzusetzen.

 

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen erteilt der Verwaltung der Stadt Hagen den Auftrag, die Fördermaßnahme in enger Abstimmung mit der HVG auf Grundlage der bewilligten Maßnahme umzusetzen.

 

3. Die Ziffern 2. und 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass ein formeller und wirksamer Fördermittelbescheid des Landes vorliegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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