12.03.2020 - 4.3 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktionhier: Bewe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Wortprotokoll
Herr Rudel begründet den vorgelegten Antrag. Dieser sei gestellt worden, da entschieden werden soll, wie weiter vorzugehen ist. Der SPD-Fraktion sei bewusst, dass dies nicht im öffentlichen Teil diskutiert werden kann. Allerdings sei öffentlich über die Konsequenzen zu debattieren. Daher wird gebeten, diesen Punkt so aufzuarbeiten und zur Kenntnis zu geben, ohne dabei schutzwürdige Dinge zu beeinträchtigen.
Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt für die Beratung der Thematik den Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt (RA) Prof. Bröker, Sozietät Heinemann, und Frau Eichner, Rechtsamt. Er macht deutlich, dass nur in einem klar definierten Rahmen etwas im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert werden kann. Die Stadt befindet sich in einem selbstständigen Beweisverfahren und damit in einer laufenden juristischen Auseinandersetzung. Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollte von den taktischen Erwägungen nichts öffentlich werden, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, wer für die Mängel, die Beseitigung und die Kosten verantwortlich ist. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat per Urteil entschieden, dass die Voraussetzungen für eine nichtöffentliche Beratung regelmäßig dann vorliegen, wenn das prozesstaktische Vorgehen in einem von der Gemeinde geführten Rechtsstreit zum Gegenstand der Erörterung im Rat gemacht werden soll. Das jetzt laufende selbständige Beweisverfahren ist noch kein Klageverfahren, in dem monetäre Ansprüche geltend gemacht werden. Es ist ein dem Klageverfahren vorgelagertes Verfahren der Beweisaufnahme. Gegenstand der Begutachtung waren über 200 Mängel. In diesem Verfahren soll durch den bestellten Sachverständigen geklärt werden, welche Mängel tatsächlich bestehen, welche Ursache sie haben, wer hierfür verantwortlich ist und wie die Mängel behoben werden können bzw. wie Abhilfe geschaffen werden kann und welche Kosten hierdurch entstehen. Das selbständige Beweisverfahren ist im Dezember 2010 eingeleitet worden. Der Hauptsachverständige wurde im August 2011 bestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Beweisverfahren ist in seinem Verlauf wegen zwischenzeitlich gewonnener neuer Erkenntnisse mehrfach erweitert worden. Der Gutachter hat mehrere Teilgutachten vorgelegt, die jedoch zahlreiche Fragen unbeantwortet ließen. Der Sachverständige und auch das Gericht betreiben aus Sicht der Stadt das Verfahren nicht mit der aus städtischer Sicht gebotenen Zügigkeit und Priorität. Auf das selbständige Beweisverfahren können die am Verfahren Beteiligten außer durch Beweisanträge oder Ergänzungsfragen keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Die Verfahrensdauer ist daher im Ergebnis nicht beeinflussbar. Mit zahlreichen Schriftsätzen und Anfragen ist durch den die Stadt vertretenden Rechtsanwalt und auch Herrn Rechtsanwalt Grawert als Vertreter der Emil- Schumacher-Stiftung versucht worden, das Gericht zu einer konsequenteren Betreibung bzw. Leitung des Verfahrens zu bewegen, dies leider ohne nennenswerten Erfolg. Das letzte vom Sachverständigen vorgelegte Teilgutachten hat die gestellten Fragen zwar immer noch nicht zur Zufriedenheit der Verwaltung beantwortet, aber neue Erkenntnisse gebracht, die Veranlassung geben, eine Entscheidung der Politik zum weiteren Vorgehen herbeizuführen. Die aus den bisherigen Erkenntnissen zu ziehenden prozesstaktischen Konsequenzen werden in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sein. Abschließend ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass hier kein Scheitern der juristischen Aufarbeitung droht oder gar ein Verzicht auf bestehende Schadensersatzansprüche beabsichtigt ist. Die Verwaltung wird alle erfolgversprechenden Wege beschreiten, die zur Lösung des „Problems Museum“ führen können. Eine Gefährdung von bestehenden Ansprüchen durch vorzeitiges Bekanntwerden von prozesstaktischen Erwägungen gilt es aber zu vermeiden. Notwendige Sanierungsmaßnahmen können erst dann konkretisiert werden, wenn das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen ist. Daher können hierfür noch keine Beträge im Haushalt vorgesehen werden.
Herr Rudel bedankt sich für die umfassenden Ausführungen. Daher sei es richtig gewesen, diesen Antrag zu stellen. Im Rahmen der weiteren Diskussion werde erneut überprüft, inwieweit die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, damit eine maximale Transparenz geschaffen werden könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt abschließend fest, dass der eingeforderte Bericht abgearbeitet und somit keine Beschlussfassung erforderlich ist.
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet in öffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand und das von ihr präferierte weitere Vorgehen im Selbständigen Beweisverfahren der Stadt Hagen zum Emil-Schumacher-Museum, soweit der rechtliche Schutz Dritter gewährleistet wird und der Stadt Hagen kein Schaden entsteht.
Explizit wird der Oberbürgermeister gebeten darzustellen, welche Konsequenzen gezogen und welche Maßnahmen in Bezug auf das Museum ergriffen werden sollen, nachdem eine weitere juristische Aufarbeitung des komplexen Themas offensichtlich zu scheitern droht.
Dabei sollte aus Sicht der Verwaltung erläutert werden, warum innerhalb von zehn Jahren (das Verfahren wurde bereits 2010 eingeleitet) weder die vollständige Begutachtung der von der Stadt angezeigten Mängel noch eine abschließende Auswertung der bislang getroffenen Mängel vorliegen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten darzustellen, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um mit einer verwertbaren gutachterlichen Stellungnahme weitere gerichtliche Schritte einleiten zu können.
Vorausgesetzt, dass die Stadt Hagen auf eine Fortführung des Beweisverfahrens und damit auf Schadensersatzansprüche verzichtet, werden die zu erwartenden und von der Stadt zu tragenden Sanierungskosten für das Museum beziffert sowie Art und Umfang der Maßnahmen aufgelistet.
Der Oberbürgermeister stellt dar, wie die Verwaltung die anfallenden Sanierungskosten in den kommenden Jahren finanzieren wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
108,6 kB
|
