12.03.2020 - 2.3 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet anhand der Vorlage zur Haushaltslage. Demnach beträgt der Haushaltsansatz rund 100 Mio. € und nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen liegt das Steuersoll momentan bei rund 84 Mio. €. Im Frühjahr habe es einige Steuerabmeldungen gegeben, welche sich mit den zu erwarteten Abgängen von rund 10 Mio. € decken würden. Aufgrund der grundsätzlichen wirtschaftlichen Lage, welche durch die Corona-Situation verschärft wird, werden die geplanten Zahlen wohl nicht erreicht werden. Die Liquiditätskredite liegen leicht unter dem Vorjahreswert, welches der unterjährigen Schwankung geschuldet sei. Es sei bereits zu beobachten, dass die Überhänge der letzten Jahre nicht stattfinden werden.

Er merkt an, dass er im letzten Haupt- und Finanzausschuss zugesagt hat, unter dem Gesichtspunkt der klimafreundlichen Beschaffungsmaßnahmen (Drucksachen-Nr. 0082/2020), die Vergabegrundsätze bei den Konzernen abzufragen. Die Antworten hierzu seien noch ausstehend, daher könne die Stellungnahme erst für die nächste Beratungsrunde vorgesehen werden.

 

Herr Dr. Ramrath geht ebenfalls auf die Abschwächung der Konjunktur und die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer sowie die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus ein. Fraglich sei, wie mit der zu erwartenden Kurzarbeit umzugehen ist.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass in dieser Hinsicht bereits Meldungen erfolgt seien und entsprechende Korrekturberechnungen erfolgen. Die derzeitigen Zuwächse seien den positiven Vorjahresergebnissen und daraus entstehenden Nachzahlungen zu verdanken.

 

Herr Wisotzki möchte bezüglich der Investitionskredite wissen, ob in dem Betrag von rund 79 Mio. € auch Maßnahmen aus den Programmen Gute Schule 2020 und den Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II und III beinhaltet sind.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die investiven Maßnahmen aus Gute Schule 2020 enthalten seien. Die Zahlen hierzu können noch nachgeliefert werden. Bei den Förderungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sei dieses nicht zutreffend, da keine investiven Kredite enthalten seien.

 

[Stellungnahme der Verwaltung:

In den Summen der Liquiditäts- und Investitionskredite sind auch Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020 enthalten.

 

Der Schuldendienst aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wird durch das Land getragen.

 

Die jeweiligen Anteile sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

 

 

21.02.2020

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

       982.500.000 €

       1.010.000.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           5.040.625 €

              4.556.740 €

Liquiditätskredite gesamt

       987.540.625 €

       1.014.556.740 €

 

 

 

Investitionskredite

         67.689.407 €

            76.595.386 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         11.505.595 €

              8.027.030 €

Investitionskredite gesamt

         79.195.002 €

            84.622.416 €

 

Herr Wisotzki kritisiert, dass im Vergleich zum Jahr 2010 die Investitionskredite um rund 50 Prozent zurück gefahren worden seien. Die Mittel müssten daher erheblich erhöht werden.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Bundesmittel in erheblichem Maße zur Verbesserung der Infrastruktur genutzt worden seien und werden. Daher sei der Rückgang der Investitionskreditsumme in diesem Kontext nicht als Rückgang der Investitionen zu werten, sondern als ein Aufwuchs mit anderen Mitteln.

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen