30.01.2020 - 4.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Übergriffe auf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel erläutert die Hintergründe des Antrags. Hinsichtlich der Antwort der Verwaltung merkt er an, dass sich diese hinsichtlich der Täterermittlung von der Presseberichterstattung unterscheide und bittet um nähere Aufklärung.
Die Nulltoleranzstrategie der Stadtverwaltung werde von seiner Fraktion unterstützt.
Man frage sich noch, ob die Strafanzeigen durch den Dienstherrn oder den Mitarbeiter selbst erfolgen müssten.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass die Erstattung der Strafanzeigen grundsätzlich durch den Arbeitgeber erfolgen würde. Dies sei so zwischen dem Oberbürgermeister und dem Personalrat im Rahmen der Präventionsstrategie vereinbart worden. Die Führungskräfte seien entsprechend informiert.
Herr Huyeng berichtet, dass es nach der Presseberichterstattung ein Gespräch zwischen Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei zu den Geschehnissen gegeben hätte. Dabei habe sich eine Differenz zwischen den berichteten und den tatsächlichen Gegebenheiten gezeigt.
Strafanzeigen würden in der Regel auch über sein Büro laufen. Dies bringe deutlich zum Ausdruck, dass man hinter seinen Mitarbeitern stehe.
Herr Polizeidirektor Luhmann teilt mit, dass es seit der Silvesternacht 2015/2016 eine ständige Berichtspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden und dem Ministerium gebe.
In der Silvesternacht 2016/2017 habe es 144 Einsätze gegeben, Silvester 2017/2018 135 Einsätze, 2018/2019 168 Einsätze und in der Nacht 2019/2020 127 Einsätze. Maßstab sei immer der Spätdienst des 31.12. sowie der darauffolgende Nachtdienst bis zum Neujahrsmorgen um 06:00 Uhr.
Zum Jahreswechsel 2016/2017 und 2017/2018 seien keine besonderen Ereignisse berichtet worden. 2018/2019 habe es einen Angriff auf Polizeikräfte mit Feuerwerkskörpern gegeben. Dieser Vorfall sei inzwischen rechtskräftig abgeurteilt.
Letztes Silvester seien drei besondere Sachverhalte berichtet worden, die man jedoch auch außerhalb des Jahreswechsels zu verzeichnen habe und die relativ ruhig abgelaufen seien.
Zum konkreten Sachverhalt könne er nicht im Detail berichten, da die Ermittlungen laufen würden und die Staatsanwaltschaft sich das Presserecht vorbehalten habe. Grundlage sei ein „Angriff“ auf den Rettungsdienst gewesen. Der Beschuldigte habe im Zuge dessen auch gegen den Rettungswagen getreten. Zum Zeitpunkt, als die herbeigerufene Polizei einschreiten konnte, hatte sich die Angelegenheit schon beruhigt. Da der Betroffene unter deutlichem Alkoholeinfluss gestanden habe, sei er auf dem Weg ins Polizeigewahrsam zum Selbstschutz gefesselt worden. Dies sei Standard. Zugrunde gelegen habe ein Offizialdelikt, sodass die Polizei verpflichtet gewesen sei, dies strafrechtlich zu verfolgen. Es sei jedoch kein Tumultdelikt gewesen.
Herr Klepper bekräftigt, dass Angriffe auf Rettungskräfte nicht tolerierbar seien.
Auch wenn sich der Sachverhalt nicht so dramatisch darstelle wie in der Presseberichterstattung, werde seine Fraktion Anträge in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität („Umweltausschuss“) und den Stadtentwicklungsausschuss einbringen, die sich auf sachlicher Ebene mit der Thematik beschäftigen würden; einerseits mit dem Schutz von Einsatzkräften, andererseits mit der Wohnsituation in Altenhagen.
Herr König weist darauf hin, dass es eine objektive Gefahrenlage und eine subjektive Wahrnehmung in der Bürgerschaft gebe. Wenn der Sachverhalt nicht so dramatisch war, wie er dargestellt wurde, hätte man versuchen sollen, der Berichterstattung beruhigend entgegenzuwirken.
In einem Pressekommentar habe er gelesen, dass Polizisten, Feuerwehrleute, Gerichtsvollzieher und andere Behördenvertreter Beleidigungen und Übergriffe nicht konsequent anzeigen würden. Er fragt, ob hinsichtlich der Anzeigen durch die Stadt Hagen mitgeteilt werden könnte, in wie vielen Fällen im letzten Jahr Anzeige erstattet worden sei und was dies für Konsequenzen gehabt habe.
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung, in der es heiße, dass Täter nicht ermittelt werden konnten, möchte er wissen, ob die Stadt die Täterermittlung durch Anreize wie Belohnungen für Hinweise forcieren könne.
Er stellt heraus, dass auch ein schwieriges Wohnumfeld keine Rechtfertigung für Angriffe auf andere Personen darstelle.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht davon aus, dass die von Herrn König gewünschte Zahl der Anzeigen und deren Ergebnisse mitgeteilt werden können.
Herr Huyeng teilt zur Frage von Herrn König mit, dass in der Vergangenheit in zwei Fällen Belohnungen für Hinweise zur Ergreifung von Tätern ausgelobt worden seien. In einem Fall sei es um Steinwürfe auf einen Rettungswagen gegangen. Der Täter sei zwar bisher nicht ermittelt worden, aber bei hinreichender Aussicht auf Erfolg greife die Stadt auf Belohnungsanreize zurück.
Anzeigen würden konsequent erfolgen, wenn dies auch der betroffene Mitarbeiter wünsche.
Herr Rudel verdeutlicht, dass aus seiner Sicht in allen Fällen nicht tolerierbares Verhalten zur Anzeige gebracht werden müsse.
Herr Oberbürgermeister Schulz unterstützt dies und stellt heraus, dass weder körperliche noch verbale Gewalt geduldet werde. Betroffene Mitarbeiter hätten die volle Unterstützung des Arbeitgebers.
Wenn ein betroffener Mitarbeiter im Einzelfall auf eine Anzeige ausdrücklich verzichten wolle, müsse dies jedoch respektiert werden, wenn es sich nicht um ein Offizialdelikt handle.
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet ausführlich über die in der Presse dargestellten Übergriffe auf Rettungs- und Feuerwehrkräfte in der Silvesternacht und beantwortet insbesondere folgende Fragen:
- Konnten die Täter ermittelt werden?
- Sind Strafanträge und von wem gestellt worden?
- Wann, wo und in welchem Umfang konnten Polizeikräfte die Rettungsmitarbeiter bei ihren Einsätzen schützen?
- Welche Maßnahmen sind geplant, um auf die wiederholten Angriffe in Zukunft reagieren zu können und um insbesondere den Mitarbeitern ausreichenden Schutz zu gewähren?
Anlagen zur Vorlage
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103,4 kB
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