14.09.2005 - 6.4 Autobahnbeschilderung A 46, Namensänderung der ...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern verweist auf die Autobahnbeschilderung “Letmathe-West” und die Tatsache, dass es durchaus üblich sei, Stadtteile, die ehemals selbständig waren, eigenständig unter Angabe einer Himmelsrichtung auszuschildern.

 

Frau Kabeck erwidert, sie habe bereits zwei dicke Akten zum Thema Autobahnbeschilderung. Letztendlich zuständig sei nicht die Stadt, sondern der Landesbetrieb in Münster, der im Jahre 2003 die Schilder – nach Anhörung - installiert habe. Sie habe bereits zwölf Mal dorthin geschrieben und die Wünsche der Bezirksvertretung deutlich gemacht.

Bereits 1998 habe der Wunsch der Beschilderung “Hohenlimburg-Ost” bestanden, trotzdem sei anders beschildert worden. Die Bezeichnung “Hagen” habe davor gesetzt werden müssen, weil Hohenlimburg keine Stadt mit ungefähr 100.000 Einwohnern gewesen sei.

Zudem hätten die Schilder eine Menge Geld gekostet , seien mit Zustimmung von Bundes - und Landesministerium erst 2003 installiert worden.

Frau Kabeck ergänzt, wenn sie nun trotzdem wieder den Wunsch der Bezirksvertretung vortragen solle, räume sie diesem Versuch keine großen Erfolgsaussichten ein.

Sie könne nicht nachvollziehen, warum der Hinweis “Elsey” von dem Hinweisschild herunter solle, für sie liege Elsey in diesem Bereich. Außerdem könne man auf öffentliche Einrichtungen auf Autobahnschildern nicht hinweisen, darüber gebe es eindeutige Rechtsvorschriften.

 

Herr Niederköppern erwidert, Hinweise auf Autobahnschildern könnten durch Überheftung angebracht werden. Die Vorschrift, dass unbedingt “Hagen” mit auf dem Schild stehen müsse, sei eine willkürliche Regelung und auch anders machbar.

Außerdem passe für ihn die Bezeichnung “Elsey” geografisch nicht, durch den mangelnden Hinweis auf Hohenlimburg werde der Autofahrer verwirrt, wodurch es häufig zu Falschfahrten komme.

 

Herr Leisten stimmt Herrn Niederköppern inhaltlich zu. Er wisse auch, wie oft Frau Kabeck schon vergeblich versucht habe, eine Änderung der Beschilderung herbeizuführen. Es gelte für Hohenlimburg nicht das gleiche Recht wie für Ergste, Haspe oder Volmarstein.

Er glaube daher nicht, dass es Sinn mache, weiter dagegen vorzugehen.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, dass die Anschlussstelle 44 “Hagen-Elsey” in “Hohenlimburg-Ost” oder “HA-Hohenlimburg-Ost” umbenannt wird.

Weiter ist zu prüfen, ob und inwieweit auf den Vorwegweisern der Anschlussstelle 43 und 44 das Kirchenberg-Stadion vermerkt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0