14.09.2005 - 6.2 Verfahren über die Aufnahme und Löschung von De...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Hulvershorn weist darauf hin, dass es im Laufe der Diskussion zu einer Vermengung der TOP I. 6.1. und I. 6.2. gekommen sei, was jedoch in der Sache sinnvoll sei.

Er halte es für wichtig und erforderlich, dass die untere Denkmalbehörde schriftlich über Aufnahme und Löschung von Denkmälern in die Denkmalliste informiere. Auch die anderen Bezirksvorsteher seien an der Sache interessiert.

 

Frau Teubner-Treese verweist auf die vorliegende ausführliche Stellungnahme und bittet um Kenntnisnahme. Es sei ihr kein Fall bekannt, in welchem eine Bezirksvertretung über ein neu einzutragendes oder zu löschendes Gebäude in die Denkmalliste nicht informiert worden sei.

Die Denkmalliste sei eine fortzuschreibende Liste, bei deren Fortschreibung selbstverständlich das politisch zuständige Gremium informiert werde.

 

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die untere Denkmalbehörde wird gebeten, das Verfahren über die Aufnahme und Löschung von Denkmälern in die Denkmalliste schriftlich darzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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