10.12.2020 - 5.23 Vorprüfung eines Einspruches über die Gültigkei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche merkt an, dass er seit einigen Jahren als „Hobby-Wahlbeobachter“ aktiv ist. Dabei stellt er immer wieder fest, dass der Wahlvorstand und die Wahlhelfer scheinbar nicht immer ausführlich genug geschult seien. Regelmäßig wird ihm die Anwesenheit bei der Stimmauszählung verwehrt. Er regt an, hier die Beteiligten ausführlicher zu unterrichten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erwidert, dass die Wahlvorstände intensiv geschult werden. Dieses Jahr haben aber viele langjährig tätige Wahlvorstände aufgrund der Coronapandemie auf ihr Amt verzichtet, so dass viele neue Personen diese Aufgabe übernommen haben.

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 16:09 Uhr bis 16:23 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) genannten Fälle vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Wahl im Wahlbezirk 09, auf die sich der vorliegende Einspruch von Frau F. vom 16./24.09.2020 bezieht.

 

Die Kommunalwahl vom 13.09.2020 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig erklärt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage