10.12.2020 - 5.50 Bebauungsplan Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Busch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Buschstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Buschstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele und umfasst in der Flur 11 die Flurstücke 666 (tlw.), 794 und 795 und einen Teil des Flurstücks 356 in der Flur 12.

Der Planbereich liegt östlich der Hagener Straße und grenzt im Norden an die Grundstücke der Wohnbebauung an der Pappelstraße und an die Pappelstraße selbst, im Osten an die Wohnbebauung im Bereich der Baurothstraße- und an die Grundstücke Buschstraße 15 17 (Stichstraße), im Süden an die Buschstraße und die Grundscke der Wohnbebauung Buschstraße 9 11 und im Westen an die Bebauung an der Buschstraße 7b - 7e (Stichstraße).

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll voraussichtlich im zweiten

Quartal des Jahres 2021 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

4

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage