10.12.2020 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet über den aktuellen Stand der Coronapandemie. In Hagen sind nachweislich 570 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 70 Personen sind mit einer Infizierung verstorben und bei 48 davon ist das Virus als Todesursache festgestellt worden. Der Inzidenzwert liegt in Hagen aktuell bei 237,4. Ab einem Inzidenzwert von über 200 sind Maßnahmen zwingend mit Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abzustimmen.
Am 04.12.2020 wurde in einer Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Einvernehmen über weitergehende Maßnahmen hergestellt.
Es wurde sich auf die folgenden Maßnahmen verständigt, die zum Teil auch schon umgesetzt sind:
- Maskenpflicht im Umkreis von 50 Meter von weiterführenden Schulen von 7:00 bis 16:30 Uhr
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alten- und Pflegeeinrichtungen werden wöchentlich zweimal mit Schnelltests auf das Coronavirus getestet
- Besucherstopp in Alten- und Pflegeeinrichtungen, wenn die Lage als kritisch eingestuft wird
- Entzerrung im morgendlichen Schulbusverkehr: Gestaffelter Unterrichtsbeginn ab 14.12.2020 nach enger Abstimmung von Schulverwaltung, Straßenbahn AG und den Schulleitungen am Christian-Rohlfs-Gymnasium, am Ricarda-Huch-Gymnasium, am Fichte-Gymnasium sowie an der Hildegardisschule; die Startzeiten der übrigen Hagener Schulen werden zunächst bewusst unverändert beibehalten
- Anpassungen im Bedarfsfall sind möglich, da die Hagener Straßenbahn AG kontinuierlich durch Fahrgastanalysen die Situation in den Bussen verfolgt
- Maßnahmen zur Nutzungsuntersagung von städtischen Sporthallen und Schwimmbädern für den Schulsport (Ende Oktober 2020 verfügt) sowie einen Mindestabstand von 1,5 Metern in weiterführenden Schulen ab Klasse 8 wurden ebenfalls dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ebenfalls mitgeteilt
Ferner teilt Herr Oberbürgermeister Schulz mit, dass aktuell sechs Aufklärungsvideos zum Thema Coronapandemie in Arbeit sind, die über die sozialen Netzwerke unter Einbindung der Kontakte des Kommunalen Integrationszentrums verbreiten werden. Ebenfalls kurz vor der Fertigstellung sind Broschüren, die auf Deutsch und 15 weiteren Sprachen alle wesentlichen Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus enthalten werden. Bei der Verteilung dieser Broschüren wird ebenfalls auf die Netzwerke des Kommunalen Integrationszentrums zurückgegriffen.
All dies wurde über das normale Maß der Coronaschutzverordnung in Hagen hinaus angeregt und befindet sich in der Umsetzung.
Herr Rudel möchte wissen, ob über eine Ausweitung der Maskenpflicht von der Innenstadt auf angrenzende Bereiche, wie beispielsweise Schulwege, nachgedacht wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass man durchaus darüber nachgedacht habe. Aufgrund vieler Gerichtsentscheide ist eine grundsätzliche Ausweitung der Maskenpflicht schwerlich umsetzbar. So konnte die Maskenpflicht in der Innenstadt nur in sehr begrenztem Rahmen eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Zeiten, in der die Maßnahme umzusetzen ist, ein. Es wird für jede einzelne Maßnahme erwartet, dass sie notwendigerweise zu treffen ist und das kein geringeres oder verhältnismäßigeres Mittel vorliegt. Eine Einbeziehung des Schulweges empfindet er als unpraktikabel, da es keine einheitlichen Schulwege gibt und Teilstrecken auch von anderen Personengruppen genutzt werden. Alle Maßnahmen müssen erklärbar und nachvollziehbar bleiben.
Einfacher wäre es, in ganzen Statteilen oder Stadtbezirken eine Maskenpflicht einzuführen. Prüfungen hierzu laufen bereits.
Herr Rudel glaubt, dass eine Ausweitung der Maskenpflicht eine richtige Maßnahme sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz kritisiert, dass in vielen Fällen nach Inkonsistenzen innerhalb der Regeln gesucht wird, um eine Verhinderung der Maßnahmen zu erreichen. Es sollte vielmehr der Schutz, der durch die Maßnahmen bezweckt wird, in den Vordergrund gerückt werden.
Herr Keune informiert den Rat darüber, dass ein Antrag für den Bau von drei Windenergieanlagen am Stoppelberg gestellt worden ist. Ein ordnungsgemäßer Beratungsgang konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr erreicht werden. Es wird in den zuständigen Gremien in der Beratungsrunde im Januar ausführlich zu diesem Vorgang berichtet.
