01.10.2020 - 4.7 Vorschlag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 01.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
Wortprotokoll
Herr Schmidt verliest die folgende Erklärung:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
es ist unserer Ansicht nach beschämend, dass ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden muss: Mehr als 15 Jahre ist es her, dass sich die Politik in Hagen überhaupt mit dem Thema „Berechtigungskarten“ beschäftigt hat. Dabei geht es doch um ein sehr wichtiges Thema; es geht darum, wie Menschen, die sich im Leistungsbezug nach SGB befinden, die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben finanziell erleichtert und ermöglicht werden kann.
Doch offensichtlich stört oder beschäftigt es in diesem Rat niemanden, ob und in welchem Umfang dies gelingt. Keinen Rat, keinen Sozialausschuss und auch keinen Oberbürgermeister.
Meine Damen und Herren,
ich habe bereits in meiner Rede zum Haushalt 2020/21 in Zusammenhang mit den Einschränkungen beim ASD von sozialer Kälte gesprochen, die aus der Stadtkanzlei in die Stadtbezirke kriecht. Ich hatte danach nicht den Eindruck, dass dieser Vorwurf anschließend ehrlich reflektiert worden ist. Was ich jedoch damals meinte, gilt heute ebenso in Zusammenhang mit der Berechtigungskarte. Es geht nicht nur um die soziale Grundeinstellung der Entscheidungsträger – die möchte ich in der Tat niemandem absprechen. Es geht vor allem darum, dass man sich auch für dieses Thema und seine Einzelheiten interessiert, wenn die wirtschaftlich schwächeren Einwohner wirklich Anteil am gesellschaftlichen Leben haben sollen.
In den vergangenen Jahren war in Hagen viel von der sogenannten Stadtgesellschaft die Rede. Ich habe mich mehr als einmal gefragt, wer da überhaupt dazugehört. Sind es nur jene, die „Ganz in Weiß“ am Volmeufer darüber philosophieren, dass der neue Riesling im Weinglas etwas schelmisch im Abgang daherkommt, oder sind es wirklich alle? Ich finde, das ist eine Frage, die wir uns gerade in Zusammenhang mit dem Thema Berechtigungskarten stellen und beantworten sollten.
Meine Damen und Herren,
die Antwort der Verwaltung ist ja zumindest in ihrer Konsequenz richtig: Es sind Gespräche und Verhandlungen mit den städtischen Einrichtungen und stadteigenen Unternehmen darüber zu führen, wie die Ermäßigungssätze auf einen akzeptablen Stand gebracht und vertraglich geregelt werden sollen. Dies dann aber bitte nicht aus dem Zeitgeist der 80er Jahre heraus. Es geht eben nicht nur um eine sogenannte „Grundversorgung“, welche die Stadt den Leistungsempfängern gnädig zugesteht und dabei wesentliche Leistungsbereiche ausspart. Es ist kein unnötiger Luxus, den Besuch in einer Sauna zu rabattieren, wenn man allein an die wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitsfördernden Effekte des Saunabadens denkt. Und wenn es der große Traum eines Leistungsempfängers ist, eine Ballettaufführung des Stadttheaters aus einer der vorderen Reihe zu bestaunen, so ist es mehr als legitim, auch dies zu subventionieren. Schließlich steigt der Entgeltanteil dieses Besuchers am Eintrittspreis ja auch.
Ich bitte die Verwaltung daher, die Gespräche über die Leistungen, welche Inhabern von Berechtigungskarten gewährt werden sollen, in diesem Geiste zu führen. Und ich bitte schon jetzt die Stadt Hagen sowie ihre Einrichtungen und Unternehmen darum, die Berechtigungskarte und das mit ihr verbundene Leistungspaket auch offensiv an den geeigneten Stellen zu bewerben. Nur so kann der Gedanke einer sozialen Stadt Hagen auch tatsächlich gelebt werden.
Ich danke Ihnen!“
Herr Oberbürgermeister Schulz kritisiert die Bemerkung zur „sozialen Kälte der Stadtkanzlei“. Die Stadtkanzlei ist die Organisationseinheit, die die politisch gefassten Beschlüsse vor- und nachbereitet und dafür sorgt, dass die Verwaltung diese ordnungsgemäß ausführt. Es ist keine Stelle, die Beschlüsse vorschlägt.
Frau Timm-Bergs zeigt sich über den Vorstoß von Herrn Schmidt irritiert, da dieses Thema eigentlich im Sozialausschuss zu diskutieren wäre. Sie merkt an, dass in der vergangenen Legislaturperiode niemand sich dieses Themas angenommen habe. Das schließt sie selbst mit ein. Sie dankt Herrn Schmidt für das Aufgreifen des Themas, wünscht sich aber, darüber im Sozialausschuss und nicht im Rat zu diskutieren.
Herr Hentschel weist darauf hin, dass die jetzige Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen in der neuen Ratsperiode kein Antragsrecht mehr besitze. Es wurde der Versuch unternommen, in dieser Sitzung das Thema anzusprechen und eine Änderung anzustoßen. Im neuen Rat oder Sozialausschuss wird das nicht mehr möglich sein.
Er betont, dass die Menschen mit Berechtigungskarten einen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dies wird in Hagen nicht eingehalten und den Berechtigten werden zustehende Leistungen vorenthalten. Welche Leistungen genau die Stadt Hagen diesen Personen anbietet, konnte Herr Hentschel trotz einer Recherche nicht herausfinden.
Er führt dazu aus, dass beispielsweise im Westfalenbad ausschließlich der Sportbereich ermäßigt wird. Damit hat eine anspruchsberechtigte Familie keine Möglichkeit das Freizeitbad zu besuchen.
Er kritisiert, dass im Rat mit zweierlei Maß gemessen wird. Im Emil-Schumacher-Museum werden Veranstaltungen zum Teil massiv subventioniert. Er kritisiert, dass auch Taxifahrten zum Theater ermäßigt werden, aber ein Freizeitbadbesuch für die gesamte Familie nicht.
Er gibt zu bedenken, dass für die Sanierung des Emil-Schumacher-Museums demnächst ein zweistelliger Millionenbetrag ausgegeben werden muss. Er plädiert dafür, Prioritäten anders zu setzen.
Frau Timm-Bergs wiederholt, dass diese Thematik in Sozialausschuss zu diskutieren ist und nicht im Rat. Sie bittet eindringlich darum, diese Debatte auf sachlicher und nicht auf persönlicher Ebene zu führen.
Herr König bittet um Mitteilung, wann von der Verwaltung mit einer Vorlage zu rechnen ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, aufgrund des anstehenden Abfragebedarfe die Thematik im ersten Quartal 2021 in den Sozialausschuss einzuspeisen.
Herr Schmidt erklärt, dass aufgrund der Zusage zur Aufarbeitung eine Abstimmung über den Antrag heute nicht notwendig ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass die Verwaltung eine Darstellung der Rabattierungen und Ermäßigungen für das erste Quartal für den Sozialausschuss zusagt.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Leistungen von städtischen Einrichtungen sowie von stadteigenen Betrieben für Inhaber von sogenannten Berechtigungskarten so anzupassen, dass sie dem Beiblatt entsprechen, welches die Karteninhaber mit der Berechtigungskarte erhalten bzw. im Internet auf der Hagen.de-Seite abrufen können. Die Ausgleichszahlungen der Stadt Hagen an stadteigene Betriebe für gewährte Rabatte gegenüber Inhabern von Berechtigungskarten sind ebenso entsprechend anzupassen.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre die Inhalte des Beiblattes mit der „gelebten Wirklichkeiten“ in den betreffenden städtischen Einrichtungen und stadteigenen Betrieben abzugleichen und ebenso zu prüfen, ob die Höhe der Ausgleichszahlungen von Seiten der Stadt Hagen an die stadteigenen Betriebe mit den tatsächlichen gewährten Rabatten übereinstimmt. Die Ergebnisse sind dem Sozialausschuss bzw. dem Rechnungsprüfungsausschuss zeitnah vorzulegen.
3. Städtische Einrichtungen und stadteigene Betriebe, welche Inhabern von Berechtigungskarten Rabatte gewähren, werden gebeten, die Rabattordnung kundenfreundlich in ihren Publikationen bzw. Gebührenordnungen aufzuführen sowie an geeigneter Stelle auf ihren Internetseiten darzustellen.
4. Etwaige zukünftige Änderungen bzgl. der Rabattierungen sind unverzüglich in das Beiblatt einzupflegen und ebenso in den entsprechenden Publikationen bzw. Gebührenordnungen sowie auf den entsprechenden Internetseiten der städtischen Einrichtungen und stadteigenen Unternehmen darzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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