01.10.2020 - 5.4 Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König bemängelt, dass das Land NRW versuche, sich aus den kommunalen Finanzen herauszuhalten. Sie setzen lediglich die Vorgaben des Bundes um. Dies sei löblich, aber letztendlich zu wenig. Er bezweifelt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um die Verluste bei der Gewerbesteuer auszugleichen.

Er berichtet, dass die Landesregierung beschlossen habe, dass die Kommunen in den Landesrettungsschirm mit einbezogen werden, um die Nachteile aus der Coronapandemie auszugleichen. Daher sollten die Verluste nicht nur aus dem Haushalt ausgegliedert werden, sondern müssen exakt ermittelt und beim Land massiv eingefordert werden. Daher bittet er um Zustimmung zum Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 4).

 

Herr Gerbersmann berichtet, dass aufgrund des NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen) die Mehrkosten und Einnahmeausfälle, die direkte Auswirkungen auf den Haushalt haben, benannten werden müssen. Eine entsprechende Abfrage bei den städtischen Beteiligungen kann selbstverständlich gestellt werden.

Herrn Gerbersmann ist nicht bekannt, dass sich das Land NRW dazu geäußert habe, dass über den Rettungsschirm alle finanziellen Folgen der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Das könnte aber eine politische Forderung dieses Rates sein.

Er schlägt vor, dass die entsprechenden Zahlen zusammengestellt und anschließend dem neuen Rat vorgestellt werden.

 

Herr König stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu. Er zitiert aus einem Beschluss des Landeskabinetts aus März 2020: „Die Landesregierung stellt fest, dass zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Coronakrise auch coronabedingte Finanzschäden der Gemeinden, die Gemeindeverbände anteilig Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erfahren können.“

 

 

 [Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 17:00 bis 17:17 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]

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Beschluss:

 

Die Verfahrensregelung „Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2020“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Die Verwaltung listet alle Corona bedingten Mehrkosten und Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 auf.

 

Dabei sind auch sämtliche Mehrkosten und Ausfälle bei den städtischen Beteiligungen zu benennen. Explizit bei den Bädern und der Stadthalle.

 

Diese konkrete Liste wird dem neu konstituierten Rat zur weiteren Befassung vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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