01.10.2020 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Fami...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König erklärt, dass er den ergänzenden Hinweis des Naturschutzbeirates für falsch halte, da keine zusätzlichen Parkplätze benötigt werden. Seiner Meinung nach bedarf es einer vernünftigen Anbindung an den ÖPNV.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass der Beschluss keine rechtliche Relevanz für den Tagesordnungspunkt habe.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20  liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord, in der Gemarkung Boele, und umfasst die Flurstücke Flur 1, Flurstücke 49 bis 57, Flst. 90 bis 102, Flst. 70 tlw. 71, 72, 73, 76, 78, 79, 113, 114, 116, 130, 131 und 142 bis 145.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht. Anschließend soll im letzten Quartal 2020 die Bürgeranhörung stattfinden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen