25.06.2020 - 5.12 Anträge von Firmen auf Stundung von Gewerbesteu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Zuge der Corona-Epidemie vereinfachte Stundung von Steuern aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 (Vorlage 0277/2020) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die im genannten Ratsbeschluss festgelegten Regelungen Punkte 1 bis 3 zu Stundung und Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerforderungen bleiben unverändert bestehen.
3. Der Kämmerer wird bis zum 31.12.2020 ermächtigt, abweichend von den „Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen der Stadt Hagen (lt. Ratsbeschluss vom 22.02.2007)“ über die Stundung von Steuerforderungen auch über 180.000 € und über den Erlass von Säumniszuschlägen und Stundungszinsen auch über 20.000 € zu entscheiden.
