25.06.2020 - 5.11 Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Voraussetzungen gem. § 116 a (1) GO NRW für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sind erfüllt, daher wird gem. § 116a (2) GO NRW auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke.

 

 

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Anlagen zur Vorlage