25.06.2020 - 5.13 Neuregelung für die Wahl des Integrationsrates ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Purps führt den Sachantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP (Anlage 2) aus. Grundsätzlich soll für mehr Nationalitäten als bisher die Möglichkeit bestehen, im Integrationsrat mitzuarbeiten.

 

Herr Dr. Geiersbach ist überrascht über den Sachantrag, da in der Integrationsratssitzung am Montag hiervon noch keine Rede war und der Verwaltungsvorschlag ohne Diskussionen einstimmig beschlossen wurde. Inhaltlich wird der Antrag von ihm ausdrücklich begrüßt und die SPD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen.

 

Frau Kaufmann erklärt, der Beschlussvorschlag der Verwaltung ziele vor allem darauf ab, wann und zu welchem Zeitpunkt eine wie legitimierte Person seine Nation vertreten kann. Bisher wurde von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und es wurden nach Bedarf beratende Mitglieder berufen. Frau Kaufmann wünscht sich eine Festlegung, in welcher Form ein Vertreter einer nicht im Integrationsrat vertretenden Nation ausgewählt werden kann.

 

Frau Purps erklärt, dass hier erstmal keine Festlegungen getroffen werden sollen, sondern geschaut wird, wie sich das Ganze entwickelt. In der vergangenen Wahlperiode gab es dazu keinerlei Regelung. Als es dann Interessenten für eine Mitarbeit gab, hatte man keine Möglichkeit diese zu wählen, weil es kein festgelegtes Verfahren gab. Aus ihrer Sicht ist es notwendig, Regularien festzulegen, so dass man sich bewerben kann, wenn sich im Laufe der Wahlperiode die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Frau Purps an. Er hält die Aufnahme für sinnvoll und ist verwundert, warum diese Regelung in dem Verwaltungsvorschlag keine Berücksichtigung gefunden hat.

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Beschluss:

 

1. Der III. Nachtrag zur Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen wird in § 8 (2) durch folgenden Wortlaut ergänzt:

 

Steht nach Vorliegen des Ergebnisses der Wahl zum Integrationsrat fest, dass eines oder mehrere der Anwerbeländer bzw. eine Nation mit mindestens 300 Wahlberechtigten nicht im Integrationsrat vertreten wäre, kann der Integrationsrat eine(n) Vertreter(in) dieser Nation als ständige(n) Berater(in) berufen.“

 

Die Anlage zur Drucksache ist entsprechend zu ergänzen.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt den III. Nachtrag zur Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen vom 15.10.2004, inklusive der o. g. Ergänzung, wie er als erweiterte Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0464/2020 ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen