25.06.2020 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Walds...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinkert möchte wissen, ob im Zuge der Baumaßnahmen ein Ausbau des angrenzenden Bereichs der Waldstraße geplant ist und wer die Kosten dafür tragen müsse.

 

Herr Keune erklärt, dass ein Bebauungsplan einen Straßenausbau nicht festschreibe, sondern die Straße nur als Erschließungsanlage behandele. Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Die Steigung im Bereich der Straße selbst ist moderat, erst dahinter fällt das Gelände sehr steil ab.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit ltigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 25.05.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach § 13b BauGB entgegenstehende Festsetzungen sonstiger älterer Pläne und Satzungen, die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben, aufgehoben sind. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach § 13b BauGB liegt in der Gemarkung Haspe und wird im Norden begrenzt durch die nördliche Grenze der Waldstraße, im Osten durch die nördliche und östliche Grenze des Flurstücks 115, im Süden durch eine Linie von Osten nach Westen ca. 50 bzw. 45 m parallel zur Waldstraße und im Westen durch eine abgeknickte Linie von Süden nach Nord-Westen und Norden zur Waldstraße. Das Plangebiet besteht aus Teilen der Flurstücke 113, 115 und 60, in Flur 35.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

 

 

CDU

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

--

--

--

fraktionslos

--

--

--

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

46

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage