25.06.2020 - 5.15.3 Genehmigung von zwei Windenergieanlagen durch d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass sich die Frist zur Einreichung der Klagebegründung spezialgesetzlich lediglich bis zum 13.07.2020 verlängern lässt. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen muss in dieser Sitzung gefällt werden. Die CDU-Fraktion bringt daher einen Beschlussvorschlag ein. Dieser beinhaltet, an der am 04.05.2020 eingereichten Klage festzuhalten und fristgerecht eine qualifizierte Begründung durch einen zu beauftragenden, fachkundigen Rechtsanwalt zu veranlassen. Die CDU-Fraktion legt Wert darauf, dass eine Kanzlei in Abstimmung mit den Fraktionsspitzen beauftragt wird. Die Beauftragung muss schnellstmöglich erfolgen, so dass die neue Kanzlei noch genügend Zeit hat, um eine substantiierte Klagebegründung zu entwickeln. Man stehe jetzt unter Zeitdruck, da der bisher mit dieser Thematik betraute Anwalt nicht frühzeitig eine Mandatsübernahme mit einem Hinweis auf die Ausweglosigkeit der Klage abgelehnt habe.

Herr Dr. Ramrath ist der Ansicht, dass man die negative Stellungnahme des Rechtsanwalts dahingehend nutzen kann, um bei der Klagebegründung Fehler zu vermeiden und Ansätze für eine erfolgreiche Klagebegründung zu finden.

Weiter geht er inhaltlich auf die Stellungnahme ein, da die Gefahr einer Haftungsinanspruchnahme im Raum steht. Dieses Risiko sieht Herr Dr. Ramrath nicht. Das Klagebegehren der Stadt Hagen sei nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn das Gericht zu der Entscheidung kommt, die Klage sei unbegründet.

Herr Dr. Ramrath geht auf zwei Argumente der Stellungnahme näher ein und erläutert diese. In der Stellungnahme wurde dargelegt, dass keine Klagebefugnis vorliege und damit eine Klage unzulässig sei. Eine Klagegrundlage wäre dann gegeben, wenn die Stadt Hagen als Eigentümerin rechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Dies sei hier nicht möglich, da sich aus den vorhandenen Unterlagen dahingehend keine Erkenntnisse ergeben. Ihm stellt sich daher die Frage, welche Unterlagen dem Rechtsanwalt vorliegen und ob sich darin ein Eigentumskataster befindet. Er stellt fest, dass die Stadt Hagen im betroffenen Bereich durchaus Eigentum besitzt, welches einen eigentumsrechtlichen Anspruch untermauern könnte. Insbesondere stellt er auf den Koenigsee ab, der nah an den Eigentumsgrenzen liege und für Hagen insbesondere aus umwelttechnischer Sicht eine wichtige Bedeutung habe.

Weiter argumentiere der Rechtsanwalt, dass durch das Fehlen der Umweltverträglichkeitsprüfung kein Verfahrensmangel vorliege, der von der Stadt Hagen gerügt werden könne. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass der Märkische Kreis eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt hat und diese negativ ausgefallen sei. Daher sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich. Um eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung zu rügen, müsse die Stadt Hagen nachweisen, dass dem Märkischen Kreis bei der Vorprüfung Fehler unterlaufen seien. Dazu vermisst der Rechtsanwalt jegliche inhaltliche Befassung. Herr Dr. Ramrath kritisiert, dass der Rechtsanwalt diese inhaltliche Befassung nicht von der Stadt Hagen angefordert habe. Dies sei jetzt noch leistbar. Herr Dr. Ramrath ist der Meinung, dass ein Angehen gegen die Vorprüfung durchaus Aussicht auf Erfolg hätte. Vorhaben, die den Bau von Windenergieanlagen vorsehen, müssen als Ergebnis der Vorprüfung zeigen, dass die Schutzkriterien eingehalten werden. Nur dann ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. In § 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wird ausgeführt, dass insbesondere gesetzlich geschützte Biotope als Schützgüter gelten. Nach seiner Auffassung kann man darlegen, dass es sich bei dem Koenigsee um ein geschütztes Biotop handelt. Dies habe eine nachweisbare Wechselwirkung zu den infrage kommenden Standorten, da diese lediglich 500 m entfernt sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wanderungen der Tierwelt beeinflusst werden. Die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Tierwelt sollten geprüft werden.

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass durch die Argumente kein garantierter Klageerfolg erwartet werden kann.  Es handele sich vielmehr um einen Begründungsansatz. Der bisherige Rechtsanwalt habe diesen Ansatz aufgrund der fehlenden Unterlagen verworfen. Herr Dr. Ramrath regt an, diese Unterlagen nun zu erstellen, sich darauf zu berufen und darauf eine Klagebegründung aufzubauen. Seiner Meinung nach laufe man damit keine Gefahr, dass der Stadt Hagen Rechtsmissbrauch vorzuwerfen sei.

 

Herr Hentschel erklärt, dass seiner Meinung nach in den Fällen, in denen eine Klage unzulässig ist, diese vor einem Gericht einfach nicht zugelassen wird. Durch diese Vorabprüfung bestünde für die Stadt Hagen keine Gefahr, dass hohe Kosten verursacht werden. Er ist froh darüber, dass die CDU-Fraktion ihren Standpunkt in der Angelegenheit erneut überdacht hat. Er zeigt sich verwundert darüber, welchen Rechtsanwalt die Verwaltung für die Klagebegründung ausgesucht hat. Der Anwalt sei allgemein bekannt dafür, Planungen und Gerichtsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen zu unterstützen. Herr Hentschel stellt daher einen Antrag, dass in einen heutigen Ratsbeschluss der Name eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei aufgenommen wird, der das Ziel des Ratsbeschlusses verfolgt. Er empfiehlt, einen Anwalt der Kanzlei Kaldewei auszuwählen.

 

Herr Eiche erklärt, dass für ihn nach Lesen des Gutachtens die Argumente schlüssig, aber das Ergebnis falsch sei. Es dokumentiere die tiefen Eingriffe in die Selbstverwaltung der Gemeinde. Seiner Meinung nach ist man es den Bürgern schuldig, ihr Ansinnen zu vertreten, insbesondere da von dem Bauvorhaben eine Menge Bürger betroffen sind. Herr Eiche erklärt, dass die möglichweise verursachten Gerichtskosten dem Ziel, den Willen der Bürger umzusetzen, unterzuordnen sind. Er merkt an, dass die Meinungen von Juristen zu Fällen grundlegend voneinander abweichen können und regt daher ebenfalls einen Wechsel des Rechtsanwalts an.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen die Klage weiterhin aufrechterhalten möchte. Er ist erfreut darüber, dass der Rat einen gemeinsamen Beschlussvorschlag eingebracht habe, um sich weiterhin auf die Seite der Bürger zu stellen. Er kritisiert die Verwaltung, dass diese nicht dem politischen Willen folgt. Seiner Meinung nach entkräftet die aktuelle Vorlage der Verwaltung nicht die Argumente, die in der letzten Sitzung hervorgebracht wurden. Herr Strüwer und er selbst haben seiner Meinung nach schlüssig argumentiert, dass der von der Verwaltung ausgewählte Rechtsanwalt nicht geeignet sei, die Stadt Hagen in der Klage zu vertreten.

 

Herr Thielmann erklärt, dass die FDP-Fraktion bei der von ihr geäußerten Haltung bleibe. Diese decke sich mit den Ausführungen des Rechtsanwaltes und daher lehne man eine Klage ab. Dies ändere auch nichts daran, dass die Bauvorhaben von der dafür zuständigen Gemeinde beklagt werden. Er stellt fest, dass aus seiner Sicht eine Klage nicht erfolgreich sein wird.

 

Frau Pfefferer weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Meinung der Verwaltung teilt und verweist auf die Ausführungen von Herrn Riechel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.06.2020. Sie stellt fest, dass die Mehrheit der Fraktionen im Rat die Energiewende nicht einleiten möchte. Sie zeigt sich über den gemeinsamen Antrag überrascht und glaubt, dass dieser aus wahlkampftaktischen Gründen motiviert ist.

 

Herr König findet es vermessen, aus der Entscheidung heute abzuleiten, dass Teile des Rates gegen die Energiewende sind. Diese bestehe nicht nur aus Windenergieanlagen. Weiter besteht er darauf, dass die Verwaltung die Entscheidungen, die der Rat trifft, auch umsetzt. Es ist der Wille des Rates, den Klageweg zu bestreiten und daher soll er auch beschritten werden. Er kündigt an, dass die Abstimmung der SPD-Fraktion zu diesem Punkt heute nicht einheitlich sein wird, da es unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema gibt. Er persönlich möchte die Klage aufrecht erhalten, da die Interessen der Bürger berücksichtigt werden müssen. Dabei helfe es nicht weiter, die Energiewende durch Windenergieanlagen gegen den breiten Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Es gibt Alternativen, wie der verstärkte Ausbau der Solarenergie oder die grundsätzliche Senkung des Energieverbrauchs. Zu diesen Themen gibt es auch diverse Anträge und Konzepte, die umgesetzt werden sollen.

 

Herr Schmidt stimmt Herrn König in seinen Ausführungen zu. Dabei weist er die Aussage, dass Teile des Rates gegen die Energiewende seien, entschieden zurück. Weiter kritisiert er die Vorgaben der Landesregierung, wie die Errichtung von Windenergieanlagen umzusetzen ist. Aufgrund der Siedlungsstruktur stellen sich Windenergieanlagen nicht in allen Regionen als geeignetes Mittel dar. Seiner Meinung nach sollte die Solarenergie in Hagen Vorrang haben. Diese sei von der Bevölkerung auch mehr akzeptiert.

 

Herr Wisotzki sieht, dass die jetzige Situation eigenverantwortlich verursacht wurde. Jetzt muss man die politische und die rechtliche Meinung unterscheiden. Grundsätzlich wurde durch den Bundestag der Ausbau von Windenergie entschieden und dieser bildet den Willen der Bevölkerung ab. Er kritisiert, dass sich die Stadt Hagen vor einer Klageeinreichung erstmal darüber versichern muss, dass diese Klage kein Rechtsmissbrauch darstellt. Er fordert eine heutige Entscheidung, so dass Rechtsklarheit geschaffen werden kann.

 

Herr Hentschel kritisiert den Vorwurf man sei gegen die Energiewende, weil man einen anderen Weg bei diesem Vorhaben bevorzugt. Er vergleicht die entstehenden Kosten, die durch die Umsetzung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für Pop-Up-Bike-Lanes entstehen würden, mit den möglichen Prozesskosten.

 

Herr Löher erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv ebenfalls nicht einheitlich abstimmen werden. Er selbst sieht keinen Erfolg in der Aufrechterhaltung der Klage. Er merkt an, dass er sich den gleichen Elan des Rates bei den Diskussionen um eine Klage gegen die Deutsche Bank im Rahmen der Derivatgeschäfte gewünscht hätte.

 

Herr Riechel glaubt, dass mit der heutigen Diskussion lediglich Wahlkampf im Stadtteil Hohenlimburg gemacht werde. Seiner Meinung nach ist eine Klage überflüssig, weil Betroffene in dem Gebiet, in dem die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, geklagt haben. Weiterhin sei die Klage unzulässig, da die Stadt Hagen von dem Bau nicht direkt betroffen sei. Ebenso sei die Klage kostenfördernd, klimafeindlich und widerspreche dem erst vor wenigen Monaten ausgerufenen Klimanotstand. Zudem sei die Klage wirtschaftsschädlich, da Investoren und Energieversorger ihre Projekte zukünftig in anderen Gemeinden verfolgen könnten. Einzig unter dem Gesichtspunkt, dass man den Bürgern in Hohenlimburg entgegenkommt, ist eine Klage verständlich.

 

Herr Strüwer ist über die Ausführungen von Herrn Riechel äußerst verwundert. In den vergangenen fünf Jahren wurden in diversen Ausschüssen die Windenergieanlagen, auch in Versede, thematisiert. Mehrheitlich wurden diese Windenergieanlagen abgelehnt. Demnach kann man nicht von Wahlkampf sprechen. Man habe sich aus Gründen des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes und auch des Immissionsschutzes gegen den Bau der Anlagen ausgesprochen. Er betont, dass Immissionen nicht an einer Stadtgrenze Halt machen, sondern darüber hinausgehen. Auch eine Bedrängungswirkung auf die Bürger von Hohenlimburg ist hier nicht von der Hand zu weisen. Alle Betroffenen müssen angehört werden, auch wenn sie nicht direkt zur Kommune, in der die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, gehören. Hier werden lediglich die Interessen der Stadt Hagen vertreten. Die diversen Positionen sind allseits bekannt und eine Klage kann sowohl gewonnen als auch verloren werden. Die Vergangenheit zeigt aber auch, dass in Fällen, in denen der Rat von der eindeutigen Verwaltungsmeinung abgewichen ist, nicht Schiffbruch erlitten habe.

 

Herr Huyeng stimmt der Möglichkeit, ein anderes Anwaltsbüro zu beauftragen, zu und macht hierzu drei Vorschläge. Er stellt klar, dass die Verwaltung die Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg bewusst ausgesucht habe, da auch die Kommune Nachrodt-Wiblingwerde mit dieser Kanzlei gegen den Bau der Windenergieanlagen klagt. Er führt dazu aus, dass die Frist zur Klagebegründung maximal bis zum 13.07.2020 verlängert werden kann. Ein Protokollauszug werde der Anwaltskanzlei ebenfalls zur Verfügung gestellt, so dass die heute ausgetauschten Argumente mit eingebracht werden können. Eine Beauftragung einer Anwaltskanzlei soll am Tag nach der Sitzung erfolgen, so dass genug Zeit besteht, die Klagebegründung zu formulieren.

 

Frau Pfefferer erklärt, dass es entgegen der Argumentation von Herrn Strüwer nicht im Interesse der Stadt Hagen sei, diese Klage fortzuführen. Die von der Verwaltung dezidiert aufgeführten Argumente, welcher Ausgang des Klageverfahrens zu erwarten sei, wird von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geteilt.

 

Herr Panzer ist über den Umgang mit dem Thema Windenergie erschüttert. Er führt aus, dass die Solarenergie kein Ersatz für die Windenergie sei. Die heute geführte Diskussion gehe aber in vielen Teilen am Thema vorbei. Er kritisiert weiterhin die Ausführungen von einigen Vorrednern. Insbesondere geht er dabei auf die Argumentation zur bedrängenden Wirkung und der Beauftragung einer Anwaltskanzlei ein. Dies könnte, aufgrund der Tatsache, dass seitens einiger Ratsmitglieder enge Verbindungen zu einigen Anwaltskanzleien bestehen, ein schlechtes Licht auf den Rat werfen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wirbt nochmals dafür, heute zu einer Entscheidung und einer Beauftragung einer Anwaltskanzlei zu kommen, so dass genügend Zeit verbleibt, um eine Klagebegründung zu erstellen.

 

Herr Dr. Ramrath trägt den Beschlussvorschlag im Wortlaut vor: „Die Verwaltung wird beauftragt, die am 04.05.2020 beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage gegen die Genehmigung durch den Märkischen Kreis von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde qualifiziert und fristgerecht durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt begründen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen einschlägig ausgewiesenen Rechtsanwalt in Abstimmung mit den Fraktionsspitzen zu bestimmen.“

Abschließend erklärt er, dass er nicht das geringste berufliche Interesse an diesem Vorgang habe.

Bei der Auswahl der Anwaltskanzlei bittet er um 24 Stunden Entscheidungszeit.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt zum Abschluss der Debatte klar, dass es sich bei der Beauftragung einer Anwaltskanzlei grundsätzlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Sollte der Rat aber hier diese Entscheidung an sich ziehen, werde man sich der Entscheidung annehmen. Er stellt den Beschlussvorschlag von Herrn Dr. Ramrath zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die am 04.05.2020 beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage gegen die Genehmigung durch den Märkischen Kreis von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde qualifiziert und fristgerecht durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt begründen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen einschlägig ausgewiesenen Rechtsanwalt in Abstimmung mit den Fraktionsspitzen zu bestimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

11

2

 

CDU

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

1

3

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

--

--

--

fraktionslos

--

--

--

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

38

Dagegen:

14

Enthaltungen:

0