25.06.2020 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Das genutzte Mikrofon gab während der Einwohnerfragestunde im Sitzungssaal einen starken Hall wieder, so dass die Fragen nicht zu verstehen waren. Über die Tonaufnahme konnten die Fragen jedoch klar identifiziert werden.]

 

Frau W. erklärt, dass eine eindeutige Ratsentscheidung zur Windenergieplanung auf Hagener Stadtgebiet vorliegt. In dieser sind die Abstände zur Wohnbebauung und zu einzelnen Häusern genau festgelegt, so dass dem Schutz der Bürger Rechnung getragen wird. Demnach sei es konsequent, geringere Abstände von Bewohnern zu Windenergieanlagen auf dem Gebiet von Nachbargemeinden zu beklagen. Die Klage gegen den Bau zweier Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde unterstreicht daher den Beschluss des Rates der Stadt Hagen, negative Fremdeinwirkungen auf Hagener Gebiet nicht zu dulden und dagegen vorzugehen. Sie möchte nun wissen, warum die Verwaltung diese Entscheidung nicht mitträgt bzw. umsetzt und  warum der Schutz der Bürger vor Windkraftlärm seitens der Verwaltung regelmäßig infrage gestellt wird.

Weiter erklärt Frau W., dass es in letzter Zeit an der Bundesstraße 54 zweimal in einem Waldstück gebrannt habe. Die Feuerwehr konnte die Brände löschen. Sie befürchtet, dass ein Waldbrand, der durch eine Windenergieanlage verursacht wurde, nicht durch die Feuerwehr gelöscht werden kann. Sie äußert Bedenken, dass noch weitere Windenergieanlagen in den Wäldern gebaut werden sollen. Sie erklärt, dass im Fall, dass ihr Wohnhaus Feuer fängt, die Feuerwehr dieses kontrolliert abbrennen lasse, da dieses zu nah an einer Windenergieanlage stehe. Sie möchte wissen, warum noch weitere Anlagen ohne TÜV und ohne vernünftiges Feuerwehrmanagement in die Wälder gebaut werden sollen.

 

Herr Huyeng erklärt, dass er aufgrund der Akustik im Sitzungssaal die Frage nicht verstanden habe und sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau B. führt aus, dass zwischen dem Reitverein Hagen 1902 e. V. am Ischeland und der Stadt Hagen aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 09.02.2016 einen Erbbaupachtvertrag bis 2037 geschlossen wurde. Die Pacht für vier Jahre in Höhe von 10.500 € wurde anschließend vom Reiterverein umgehend gezahlt. Die Pachtzahlung ab 2018 wurde schriftlich von der Stadt Hagen abgelehnt, da die Stadt Hagen das Grundstück stattdessen räumen will. Der beurkundete und beglaubigte Pachtvertrag wurde von der Stadt Hagen für ungültig erklärt. Der Bescheid über die Räumung zum 11.08.2020 wurde zugestellt und die Stadt Hagen hat dafür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000 € hinterlegt.

Sie erläutert weiter, dass am 14.01.2021 ein Gerichtstermin für ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht in Hamm stattfindet. Ziel des Gerichtstermins ist es, die Gültigkeit des Pachtvertrages bis 2037 zu bestätigen. Sie möchte wissen, was die Stadt Hagen mit dem Gelände am Höing plant und weshalb diese Freizeitfläche geräumt werden soll.

Sie erklärt, dass für den Fall des Obsiegens des Reitvereins beim Oberlandesgericht oder beim Bundesgerichtshof er aufgrund des aktuellen Verhaltens der Stadt Hagen an dem Vertrag bis 2037 festhalten werde, so dass dortige Planungen der Stadt Hagen unmöglich werden würden.  Abschließend möchte Sie wissen, ob alle politischen Parteien Kenntnis von diesem Vorgang haben.

 

Herr Huyeng erklärt, dass das Landgericht Hagen festgestellt hat, dass kein gültiger Pachtvertrag vorliegt. Der Reitverein hat nach seiner Ansicht demnach wahrheitswidrig das Existieren eines solchen Vertrages verbreitet. Die Stadt Hagen vollstreckt aufgrund des Urteils des Landgerichtes Hagen. Grundsätzlich sieht die Stadt Hagen dem Verfahren am 14.01.2021 mit großen Gelassenheit entgegen. Es liegen bisher noch keine konkreten Pläne der Stadt Hagen für das Grundstück vor, die Zwangsvollstreckung wird nichtsdestotrotz durchgeführt. Er merkt an, dass der Reitverein schon angefangen hat, Materialien zu veräußern. Die Stadt Hagen hat ein Interesse daran, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bisher sind jedoch alle Versuche gescheitert.

 

Frau B. erklärt, dass Ihre Fragen nicht beantwortet seien und möchte wissen, weshalb eine Räumung nicht bis nach dem Termin beim Oberlandesgericht ausgesetzt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass das Handeln der Verwaltung legitimiert und rechtlich zulässig ist und verweist auf die von Herrn Huyeng getroffenen Ausführungen.

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