26.03.2020 - 5.11 Sicherung der sozialen Infrastruktur - Abfederu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erklärt, dass die in dieser Vorlage zu beschließenden Hilfen speziell für die Einrichtungen und Dienstleister gedacht sind, die, sobald die Bildungseinrichtungen wieder geöffnet sind, dringend benötigt werden. Sollten die Dienstleister nicht mehr zur Verfügung stehen, sei eine Leistungserbringung nicht möglich. Er erläutert, weshalb die genannten Bereiche ausgewählt wurden. Es werden Aufwendungen nicht pauschal vergütet, sondern nach erbrachter Leistung. Durch die Schließung der Bildungseinrichtungen entsteht aktuell kein Vergütungsanspruch. Im Einzelfall sollen nur die Leistungen gewährt werden, die nicht von anderer Seite erstattet werden. Möglichkeiten wie Kurzarbeitergeld müssen von den Dienstleistern vorrangig in Anspruch genommen werden. Die Stadt übernähme eine dann vorhandene Differenz.
Herr Gerbersmann berichtet, dass es von Landesseite Ankündigungen gebe, Hilfeleistungen zu erbringen. Beispielsweise wurde vom Verkehrsministerium angekündigt, dass Liquiditätshilfen aus der ÖPNV-Pauschale in Höhe von 130 Millionen Euro für Busunternehmen im Schüler- und Linienverkehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Er geht davon aus, dass die in der Vorlage genannten Kosten daher noch reduziert werden können.
Weiter geht er auf den Antrag der SPD-Fraktion ein (Anlage 1). Es wurden in den genannten Bereichen Abfragen gestartet. In den Schulen und Jugendeinrichtungen gibt es keine befristet Beschäftigten, bei denen es zu finanziellen Ausfällen kommen könnte. Die befristeten Verträge in den Kitas werden weiter fortgeführt. Kündigungen der Verträge werden hier nicht ausgesprochen. Weiter ist es nicht geplant, dass Aushilfsverträge von Reinigungskräften gekündigt werden. Man nutze die freie Zeit um in den Schulgebäuden Grundreinigungen durchzuführen.
Herr Rudel dankt Herrn Gerbersmann für seine Ausführungen. Der Antrag habe sich damit erledigt.
Beschluss:
1. Integrationshelfer
Es werden bis zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes am 20.04.2020, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, die geleisteten und auch die bis dato bewilligten, aber nicht geleisteten Stunden für Inklusionshelfer im bisherigen Umfang vergütet.
2. Schülerspezialverkehr
Die Bus- und Taxiunternehmer, die für die Stadt Hagen im Schülerspezialverkehr tätig sind, erhalten für die Zeit des Corona-bedingten Ausfalls des Schülerspezialverkehrs eine Pauschale, die den Einnahmeausfall durch die entfallenden Fahrten kompensiert.
3. Mittagsverpflegung OGS
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den OGS-Trägern nachzufragen, welche Maßnahmen aus deren Sicht erforderlich sind, um nach Wiederaufnahme des regulären OGS-Betriebs die Versorgung mit Mittagessen sicherzustellen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen und Zahlungen zur Sicherstellung der Infrastruktur nach Wiederaufnahme des Betriebes in eigener Verantwortung vorzunehmen.
4. Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahmen Schule von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr durch den Förderverein der Grundschule Helfe
Der Förderverein der Grundschule Helfe bekommt einen Zuschuss, der es ihm ermöglicht, die Gehälter der Mitarbeiterinnen auszuzahlen. Die mögliche Beantragung von Kurzarbeitergeld ist durch den Förderverein zu klären.
Die unter Punkt 1 bis 4 dargelegten Leistungsgewährungen sind nachrangig und stehen unter dem Vorbehalt einer fehlenden Möglichkeit, diese oder entsprechende Leistungen von dritter Seite zu erlangen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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102 kB
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