26.03.2020 - 5.15 Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Baufläche Hagener Kreuz / Sudfeld gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.01.2020 wird dem Bebauungsplan beigefügt.

 

 

Geltungsbereich

Im Gewerbegebiet Sudfeld liegt das ca. 5.410 m² große Plangebiet östlich der Autobahn BAB A 45 und westlich der Straße Lange Eck im Bereich zwischen den Straßen Unter dem Hofe und Mühlenstück. Es umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 4 teilweise die Flurstücke 303, 307 und 310. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage